Abmahnung aktuell: Marke „Pirat“ durch Taylor Wessing

Guido Kluck, LL.M. | 19. Mai 2011

Die Rechtsanwaltssozietät Taylor Wessing soll aktuell im Auftrag von Herrn Ronald Prinzlau vermeintliche Markenrechtsverletzungen an der Marke „Pirat“ bei Kleidungsstücken abmahnen.

Risiken sollen  bei dieser Abmahnung insbesondere durch die mit der Abmahnung übersandte und für Betroffene nachteilige Unterlassungserklärung bestehen. Betroffenen wäre dann anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte, modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten können.

Innerhalb der in der Abmahnung vorgegebenen Fristen sollte unbedingt eine Stellungnahme und/oder die Abgabe einer Unterlassungserklärung erfolgen, da andernfalls die Gefahr einer einstweiligen Verfügung besteht, die regelmäßig erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursacht.

WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Markenrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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