Die Internetabzocke – Alles was man wissen muss

Guido Kluck, LL.M. | 5. August 2009

Ob kostenlose Software, Diät-Pläne, Handy-Klingeltöne oder Lebenscheck. Die Angebotsvielfalt sogenannter "Internetbetrüger" scheint grenzenlos zu sein. Und das Muster dieser Anbieter scheint regelmäßig identisch zu sein. Diese Anbieter bieten eine Software oder Dienstleistung scheinbar kostenlos an. Im "Kleingedruckten" findet man dann aber doch einen Hinweis auf eine Kostepflicht für die Dienstleistung. Manchmal sogar ein Abonnement. Mit der Anmeldung gibt der Benutzer dann regelmäßig ein Angebot zur Abgabe eines Vertrages ab, der manchmal 3 Monate, manchmal 12 Monate und manchmal auf 24 Monate ausgelegt ist. Die Unternehmen warten in der Regel die Frist für den Widerruf ab und senden unmittelbar im Anschluss eine Rechnung über den angeblich vertraglich vereinbarten Betrag für angeblich erbrachte Dienstleistungen.

Meistens reagieren Benutzer sehr überrascht, wenn sie von einem Dienstleister eine Rechnung für ein Angebot erhalten, welches für sie bis dahin kostenlos schien. Doch was macht man mit der Rechnung? Ein Widerruf ist aufgrund der abgelaufenen Frist nicht mehr möglich. Die eine Möglichkeit ist die Begleichung der Rechnung. Jedoch sind Internetnutzer regelmäßig zu Recht nicht bereit für ein eigentlich kostenloses Angebot plötzlich ein Entgelt zu bezahlen. Reagiert man nicht auf die Rechnung, erhält man nach kurzer Zeit eine Mahnung, welche direkt auch Mahnkosten ausweist und somit den Gesamtrechnungsbetrag erhöht. Reagiert man auch hierauf nicht, erhält man von einem Rechtsanwalt oder einem Inkassobüro nach einiger Zeit eine weitere Zahlungsaufforderung mit dem Hinweis, dass die Forderung auch gerichtlich geltend gemacht werden wird. Spätestens in diesem Moment reagieren Internetnutzer beunruhigt, denn sie haben ein Schreiben eines Rechtsanwaltes oder eines Inkassobüros erhalten und schließlich hat man den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ja auch einmal zugestimmt.

Es gilt zunächst an dieser Stelle Ruhe zu bewahren. Juristisch sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Internetbetrüger regelmäßig unwirksam, so dass ein Vertrags erst gar nicht zustande gekommen ist. Darüber hinaus wurde nicht in der durch das Gesetz vorgeschriebenen Form über das Widerrufsrecht belehrt, so dass die Frist nicht abgelaufen ist, weil sie noch gar nicht in Gang gesetzt wurde. Auch verstoßen derartige Angebote regelmäßig gegen das gesetzlich normierte Transparenzgebot und sind auch aus diesem Grunde unwirksam.

Dies sind die Gründe, dass man in einer Vielzahl von Internetforen auch regelmäßig die Hinweise liest, dass man einfach weiterhin alles ignorieren sollte. Für die Internetnutzer, die gerne selbst aktiv werden wollen, stellen Verbraucherschutzzentralen eine Vielzahl an Musterschreiben zur Verfügung, die an die entsprechenden Unternehmen gesendet werden sollen. Leider erzielen beide Varianten nur in den seltensten Fällen den gewünschten Erfolg. Nur in wenigen Ausnahmefällen reagieren diese Unternehmen auf ein Schweigen des Internetusers oder ein abgesendetes Musterschreiben der Verbraucherzentralen. In den meisten Fällen erhalten die Nutzer weitere Mahnungen. Selbst Mahnbescheide wurden schon beantragt.

Das Prinzip dieser Unternehmen ist ausschließlich auf die Unerfahrenheit der Internetuser und deren Bedenken hinsichtlich eines möglichen Prozessverlustes ausgerichtet. Mindestens ein Drittel aller Rechnungsempfänger scheinen die Rechnungen zu begleichen, so dass diese Geschäftskonzepte unterm Strich weiterhin erfolgreich sind.

Zu einem erfolgreichen Gerichtsverfahren durch Betreiben dieser unseriösen Anbieter ist es jedoch bisher noch nicht gekommen. Dieser Aspekt ist für eine Vielzahl an Betroffenen die Beruhigung, dass man die Post dieser Unternehmen oder Inkassobüros weiterhin ignoriert. Jedoch ist festzustellen, dass eine gerichtliche Durchsetzung bereits versucht wurde und man nur abwarten kann, bei welcher Forderung diese Unternehmen den nächsten Versuch einer gerichtlichen Durchsetzung starten.

Aktuell kann man feststellen, dass die Betroffenen, welche anwaltliche Hilfe für lediglich einen Teilbetrag des gesamten Rechnungsbetrages in Anspruch nehmen, schon nach kurzer Zeit abschließende Rechtssicherheit erlangen. Durch die schriftliche Mitteilung der jeweiligen Unternehmen, dass die Forderung nicht verfolgt wird und die Daten des Betroffenen gelöscht werden besteht für den Betroffenen keine weitere Gefahr zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Anspruch genommen zu werden. Nämlich so lange die Forderung noch nicht verjährt ist, besteht diese Gefahr weiter.

Aktuell kann man nicht absehen, ob es während der gesamten Verjährungszeit nicht einmal eine Gerichtsentscheidung geben wird, welche diesen Unternehmen ggf. die Forderung zuspricht. Auch eine Gesetzesänderung könnte dazu führen, dass sich die Erfolgsaussichten in einem Prozess ggf. zu Gunsten dieser Unternehmen ändern. In diesem Fall würden die Betroffenen weitere Kosten tragen müssen.

Auch wenn dieses Szenario nicht sehr wahrscheinlich ist. Die Gefahr besteht. Aus diesem Grunde raten wir unseren Mandanten und allen Betroffenen die reduzierten Gebühren für eine rechtsanwaltliche Vertretung zu investieren, um auf diese Weise schnell und erfolgreich wieder Rechtssicherheit zu erhalten. Die Erfolgsaussichten eines Abschlusses dieser Verfahren durch anwaltlichen Beistand ist sehr hoch. Dies hat sich in sämtlichen, der von unserer Kanzlei betreuten und mittlerweile mehreren hundert Fällen, gezeigt.

Denn erst mit der tatsächlichen Mitteilung der jeweiligen Unternehmen, dass die Forderung nicht mehr verfolgt wird und die Daten des Betroffenen gelöscht wurden, kann der Internetnutzer sicher sein, dass zu keinem zukünftigen Zeitpunkt diese Forderung einmal wieder verlangt wird.

Falls Sie auch betroffen sind, steht Ihnen unsere Kanzlei gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.

Liste der Anbieter

Schließlich möchten wir Ihnen noch die folgenden Unternehmen bzw. Adressen, die nicht abschließend ist, mitteilen, welche in der Vergangenheit aufgrund der vorgenannten Geschäftsmodelle aufgefallen sind.

www.eusms.de
www.youminder.de
www.opendownload.de
www.win-loads.net
www.gedichte-server.com
www.sudoku-welt.com
www.kochrezepte-server.com
www.hausaufgaben.de
www.malvorlagen.de
www.gedichte.de
www.vornamen.de
www.rezepte-heute.com
www.fabrikverkauf-heute.com
www.songtexte-heute.com
www.handypost.net
www.rezepte-ideen.de
www.fabriken.de
www.abtron.de
www.elektro-geizhals.de
www.elektrolandkolfes.de
www.mega-elektro-outlet.de
www.multimediafachmann24.de
www.discountler.de
www.Internethandel-Vollmer.de
www.geizdiscount.com
www.onlineshopping-discount.de
www.onlinehandel-tw.de
www.beste-b-ware.de
www.elektro-place.de
www.kaffeehaus-quandt.de
www.muellers-media-shop.de
www.muellers-media-shop.com
www.fahring-media.de
www.expert-media.info
www.yellow-electronic.de
www.technik-schotte.de
www.sofortmedien.de
www.sparshopchen.de
www.telepark24.de
www.telepark-shop.de
www.zeppelino.de
www.derinsolvenzjaeger.com
www.derinsolvenzfreund.de
www.onlinehandelkrause.de
www.eldis-shop.de
www.spielkonsolen-handel.de
www.plexxy.de
www.ITComputershop.de
www.B2B-Intertrade.com
www.Interposten24.de
www.Interposten24.com
www.car-compos.de
www.comstar-it.de
www.itmediaposten.de
www.easyimport24.de
www.comstar-webshop.de
www.versandhandel-kimmerling.de
www.netbooks-und-mehr.de.vu
www.notebook-lagerverkauf.de.vu
www.kamera-lagerverkauf.de.vu
www.netbook-geizhals.de.vu
www.einkaufsparadies2009.de
www.tampa-electronic.com
www.sparen.it.tc
www.notebook-billig.de.be
www.melango.de
www.notebook-profi.de.tt
www.netbook-profi.de.vu
www.ms-mediakontor.de
www.mibug.de www.haushaltsfreund.com

Gerichtsentscheidungen

Für weitere Recherchen möchten wir Ihnen abschließend noch eine ebenfalls nicht abschließende Übersicht über einige der bisherigen Gerichtsverfahren vorstellen:

Zahlungsklagen

Unterlassungsklagen u.a. wegen unzureichender Preisinformation

  • LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.06.2007, Az. 2-6 O 803/06
  • LG Stuttgart, Urt. v. 15.05.2007, Az. 17 O 490/06
  • LG Berlin, Urt. v. 15.06.2007, Az. 96 O 21/07
  • LG Hanau, Urt. v. 07.12.2007, Az. 9 O 870/07
  • LG Frankfurt a.M., Versäumnisurteil v. 07.02.2008, 3/12 O 71/07
  • HG Wien, Urt. 20.3.2008, Az. 22 Cg 47/07s
  • OGH, Urt. v. 20.05.2008, Az. 4 Ob 18/08p
  • LG Frankfurt, Beschluss v. 16.10.2008, Az. 2-06 O 514/08
  • OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.12.2008, Az. 6 U 187/07
  • OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 04.12.2008, Az. 6 U 186/07

Klagen auf Gewinnabschöpfung

Sonstige Klagen

  • LG Berlin, Urt. v. 08.05.2007, Az. 12 O 532/06
  • LG Darmstadt, Urt. v. 22.11.2007, Az. 9 O 257/07
  • OLG Wien, Urt. v 8.7.2008, 2 R 86/08v

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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