Abmahnung aktuell: Miss Sunshine von R.I.O
Die Rechtsanwaltssozietät We Save Your Copyrights mbH mahnt aktuell im Auftrag der Zooland […]
Ende März 2011 stellte Google sein Pendant zum Facebook Like-Button vor. Der Name des Google „Like-Buttons“ lautet „+1“ und kann seit Kurzem nicht nur im Rahmen der englisch sprachigen Suchmaschinenergebnisse verwendet werden, sondern auch auf jeder Internetseite integriert werden.
Die Betätigung dieses Buttons wirkt sich dann auch auf die Listung in der jeweiligen Internetseite im Google Suchergebnis aus. Daher dürfte zu erwarten sein, dass viele Internetseitenbetreiber ein großes Interesse an der Verwendung dieses Buttons haben werden, so dass dieser bald schon auf einer Vielzahl von Internetseiten zu finden sein dürfte.
Ebenso wie bei Facebook wird dieser Button nicht nur durch google kontrolliert und gesteuert, sondern es werden auch Daten für google erhoben. Klickt ein Nutzer auf den +1 Button, um seine Unterstützung zu einer Internetseite zu zeigen, werden diese Informationen durch google ausgewertet und an Dritte weitergegeben, so dass Dritte hierdurch erfahren könnten, welcher Benutzer welche Seiten unterstützt. Aber google scheint noch einen Schritt über die – bereits als bedenklich bekannte – Nutzung dieser Daten von Facebook hinaus zu gehen. Google beabsichtigt die hieraus gewonnenen Daten mit den Suchergebnissen zu verknüpfen, wodurch nicht nur datenschutzrechtliche Bedenken entstehen könnten, sondern – wie dies auch bei Telemedicus genannt wird – auch kartell- und wettbewerbsrechtliche Bedenken bestehen.
Internetseitenbetreibern ist zu raten, mit dem +1 Button entsprechend dem Facebook Like-Button zu verfahren. In jedem Fall ist der Besucher der Internetseite über die Verwendung des Buttons zu informieren, um die Privatsphäre des Benutzers zu schützen. Hierbei sollte / könnte genau wie mit dem Like-Button ein entsprechender Text in der Datenschutzerklärung vorgehalten werden, um den datenschutzrechtlichen Anforderungen zumindest auf diese Weise Genüge zu tun.
WK LEGAL berät Unternehmen bei der Verwendung von Social Media Networks. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail unter info@wklegal.de zur Verfügung.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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Immer wieder erreichen uns Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing wegen der […]
Bereits vor einiger Zeit hatten wir in diesem Rahmen über die […]
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