Widerrufsbelehrung: Abmahnung wegen fehlender Telefonnummer rechtmäßig!
Das OLG Schleswig-Holstein hatte am 10.01.2019 (6 U 37/17) darüber zu […]
Wie die Plattform „Internet World Business“ berichtet, ist es überwiegend wahrscheinlich, dass die beabsichtigte neue Verbraucherrichtlinie am 23. Juni 2011 durch das Europäische Parlament verabschiedet werden soll. Der nun vorliegende Vorschlag war am 7. Juni 2011 fertiggestellt worden und soll nun das Parlament passieren. Die politischen Fraktionen sollen bereits ihr Einverständnis zu dem vorliegenden Vorschlag erklärt haben, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Richtlinienvorschlag in der Sitzung am 23. Juni 2011 auch verabschiedet wird.
Gegenstand der Richtlinie sind im Wesentlichen zwei Änderungen.
Einerseits soll die bisherige sog. 40-Euro-Klausel ersatzlos gestrichen werden. Nach dieser Regel können Online-Händler bisher die Kosten der Rücksendung auf den Verbraucher abwälzen, wenn die bestellte Ware einen Wert von unter EUR 40,00 hat. Nach der neuen Regelung sollen die Kosten der Rücksendung grundsätzlich von dem Händler getragen werden.
Darüber hinaus soll die bisher sehr umstrittene sog. „Button-Lösung“ mit dieser Richtlinie verabschiedet werden. Nach der sog. „Button-Lösung“ sollen Verbraucher nur dann noch an ihre Erklärung gebunden sein, wenn diese eindeutig bestätigt haben, dass ihnen der Erwerb einer kostenpflichtigen Leistung bewusst ist. Im Umkehrschluss wird das bedeuten, dass bei Missachtung der Button-Lösung ein Online-Händler keinen wirksamen Vertragsschluss nachweisen könnte und ein Vertrag mit dem Verbraucher damit nicht zustande gekommen wäre.
Für deutsche Online-Händler von weniger großem Interesse dürfte die europäische Vereinheitlichung der Widerrufsfrist sein, die nun auf 14 Kalendertage vereinheitlicht werden soll. Von größerem Interesse dürfte dagegen das angekündigte europäische Muster für die Widerrufsbelehrung sein, welche Teil der Richtlinie werden soll. Dieses wäre dann auch für deutsche Online-Händler verbindlich, so dass sich ggf. dann erneut die Pflicht ergibt, das gerade durch die Bundesregierung geänderte Muster, erneut abzuändern, um wirksam über das Widerrufsrecht zu belehren.
WK LEGAL ist eine auf das Wirtschaftsrecht und insbesondere den Bereich der Neuen Medien spezialisierte Kanzlei und berät Online-Händler bei der Einhaltung der zwingenden gesetzlichen Regelungen. WK LEGAL bietet Online-Shop-Betreibern darüber hinaus weitere Beratungspakete an, die neben einer korrekten Widerrufsbelehrung die fundierte Rechtsberatung in allen für Online-Händler relevanten Bereichen anbietet.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDas OLG Schleswig-Holstein hatte am 10.01.2019 (6 U 37/17) darüber zu […]
Durch das “Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivlilrechtlichen Teils der […]
Ein Schiffsfonds ist regelmäßig ein geschlossener Fonds, der das eingesammelte Kapital […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.