Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers
Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 03. August 2023 […]
Ausweislich einer aktuellen Pressemeldung hat der Rat am 12.09.2011 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anhebung des Urheberschutzes für Musiker und Produzenten von Musikaufnahmen in der EU von 50 auf 70 Jahre verabschiedet.
Ziel des Vorschlags sei es, die soziale Situation ausübender Künstler zu verbessern, da diese die derzeit geltende Schutzdauer von 50 Jahren immer häufiger überlebten. Durch die Änderung der Richtlinie soll einerseits die Dauer des urheberrechtlichen Schutzes für Künstler und Plattenfirmen von 50 auf 70 Jahre angehoben werden. Andererseits sollen Musiker Anspruch auf 20% der im Internet und außerhalb des Internets verkauften Alben des jeweiligen Tonträgerherstellers haben.
Weiterhin enthalte der Vorschlag eine „Use-it-or-lose-it-Bestimmung“, wonach Künstler ihre Rechte nach 50 Jahren zurückerhalten können, wenn der Produzent den Tonträger nicht auf den Markt bringt. Schließlich solle es einen völligen Neustart für Verträge in der Fristverlängerung geben, wodurch Plattenhersteller davon abgehalten werden sollen, Abzüge bei den Lizenzeinnahmen vorzunehmen, die sie an namentlich genannte Künstler zahlen.
Weitergehende Informationen hierzu erhält man auch in der FAQ der Kommission.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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Der EuGH urteilte am 17.05.2023 (Rs. C-97/22 I DC), dass ein […]
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