Abgemahnt wird …

Guido Kluck, LL.M. | 5. August 2009

Das Thema Abmahnung ist nach wie vor besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen tagesaktuell. So zeigen aktuelle Statistiken, dass nahezu jeder zweite Onlinehändler in Deutschland innerhalb der letzten zwölf Monate abgemahnt worden ist. Teilweise erhielten Online-Shop-Betreiber sogar mehrere Abmahnungen innerhalb der letzten Monate.

Grund und Ursache ist die Vielzahl an potentiellen Fehlerquellen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Impressum. Mangels Bagatellschwelle führt nahezu jeder Verstoß zu einer Abmahnung, weil jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Norm verstößt und damit zumindest über § 4 Nr. 11 UWG oder – als neuestem Trend – § 5a UWG abmahnbar ist.

Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen nachfolgende die häufigsten Gründe für eine Abmahnung vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. AGB werden lediglich in einem zu kleinen Scrollkasten zur Verfügung gestellt
  2. Es wird der falsche Erfüllungsort angegeben
  3. Es wird der falsche Gerichtsstand angegeben
  4. Es gibt keine Regelung zum Vertragsschluss
  5. Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
  6. "Alle Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich"
  7. Fehlen einer Widerrufsbelehrung
  8. Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung
  9. Verwendung der nicht mehr gültigen Musterwiderrufsbelehrung
  10. Bezugnahme auf eine Verbrauchergemeinschaft
  11. Keine Angabe über den Widerrufsfristbeginn
  12. Angabe eines falschen Widerrufsfristbeginns
  13. Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat
  14. Die Information, die Voraussetzung für den Fristbeginn sei die Erfüllung der Anforderungen des § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 BGB-Info.
  15. Keine Angabe des Widerrufsadressaten
  16. Verweis auf das Impressum bzgl. des Widerrufsadressaten
  17. Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
  18. Irreführende Angaben zur Faxnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung
  19. Abhängigkeit des Widerrufs von Frankierung
  20. Unfreie Warenrücksendung wird nicht angenommen
  21. Rücksendekosten werden pauschal dem Käufer auferlegt
  22. Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, …)
  23. Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei
  24. Dem Kunden werden im Falle des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten erstattet
  25. Nur in den AGB, nicht aber in der Widerrufsbelehrung wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen habe.
  26. Widerrufsbelehrung befindet sich in zu kleinem Scrollkasten
  27. Widerrufsbelehrung enthält keine oder fehlerhafte Angaben zu Rechtsfolgen
  28. Fehlender Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen und gezogene Nutzungen herauszugeben hat
  29. Fehlender Hinweis auf die Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Sache
  30. Fehlender Hinweis, dass der Verbraucher im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages ein Recht auf Erstattung aller von ihm erbrachten Zahlungen einschließlich etwaiger Zinsen hat
  31. Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt
  32. Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann
  33. Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig sei
  34. Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei
  35. Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei
  36. Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt
  37. Ausübung des Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand möglich
  38. Der Hinweis in einer Widerrufsbelehrung auf das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB, wenn der Händler keine Dienstleistungen anbietet.
  39. Der Verbraucher trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs nach Übergabe an die Transportperson
  40. Pflicht zur unverzüglichen Anzeige bei Transportschäden
  41. Angaben hinsichtlich nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen
  42. Hinweis, dass der Verbraucher die Ware versichern soll
  43. Vorbehalt der Selbstbelieferung
  44. Versandkosten müssen erfragt werden
  45. Keine Angabe von Versandkosten bei Auslandsversand
  46. Käufer muss Kosten der Rücksendung aus dem Ausland bei mangelhafter Sache tragen
  47. Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Selbstabholung
  48. Rücktritt des Verkäufers für den Fall, dass die Zustellung der Ware trotz einmaligem Auslieferungsversuch scheitert.
  49. Bei Nichtantritt der Reise wird dem Kunden pauschal der vollständige Reisepreis auferlegt ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens hat
  50. Ausschluss der Gewährleistung
  51. Gewährleistung wird in Abhängigkeit zur Rechnung oder Kaufbeleg gestellt
  52. Vorbehalt der Art der Gewährleistung
  53. Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr
  54. Ausschluss des Schadensersatzes
  55. Haftungsausschluss bei subjektiver Unmöglichkeit
  56. Haftungsbeschränkungen in unzulässiger Form
  57. Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des Kaufpreises
  58. Pflicht zur Rüge des Verbraucher gegenüber dem Hersteller
  59. Erweiterung des Eigentumsvorbehaltes
  60. ­Verwendung der Salvatorischen Klausel
  61. Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
  62. ­ Klausel „Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig“
  63. Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs
  64. Vorbehalt bei Änderungen
  65. Vorbehalt zu Teillieferungen
  66. Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  67. Zusicherung einer lebenslangen Garantie
  68. Werbung von Herstellern für 40-jährige Haltbarkeitsgarantie
  69. Werbung mit Garantie ohne Hinweis auf daneben bestehendes Gewährleistungsrecht
  70. Verwendung ungenauer Angaben bzgl. der Lieferzeit wie „in der Regel“ oder „ca.“
  71. Verwendung nicht identischer Produktbilder ohne entsprechenden Hinweis
 

Impressum

  1. Kein Vorhalt eines Impressums
  2. Keine Angabe der E-Mail Adresse
  3. Statt einer E-Mail Adresse wird auf ein Kontaktformular verwiesen
  4. Telefonnummer wird nicht angegeben
  5. Postanschrift wird falsch angegeben
  6. Hinweis auf die Rechtsform fehlt
  7. Vertretungsberechtigte Person wird nicht angegeben
  8. Vertretungsberechtigte Gesellschafter werden nicht vollständig aufgeführt
  9. Bei einer GmbH wird der Name des Geschäftsführers nicht angegeben
  10. Vorname wird abgekürzt
  11. Registernummern werden nicht angegeben
  12. Widersprüchliche Angaben innerhalb der Impressumsangaben

Besonders wichtige Regelungen, die regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen sind.

Preisangabenverordnung

  1. Die Angabe zur Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer wird unterlassen
  2. Für einen Tag gültige Werbung mit „ohne 19% Mehrwertsteuer“
  3. Angaben von Kleinunternehmern zur Umsatzsteuer, obwohl diese nicht erhoben wird
  4. Angaben zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an falscher Stelle
  5. Artikelbeschreibung enthält unterschiedliche Angaben zur Mehrwertsteuer
  6. Grundpreisangaben sind nicht genannt
  7. Grundpreisangaben werden an falscher Stelle genannt
  8. Keine Angabe der für das Ausland bestimmten Versandkosten
  9. Keine Auflistung der Versandkosten in die EU, wenn ein Versand in die EU grundsätzlich angeboten wird
  10. Versandkosten werden nur in den AGB oder im Warenkorb angezeigt
  11. Nicht veröffentlichte gewichtsabhängige Versandkosten
  12. Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten
  13. Angabe einer Preisspanne bei Hotels
  14. Kein Hinweis vor Bestellprozess auf einen Paypalzuschlag
  15. Nicht klar erkennbare Ausweisung der Rahmenbedingungen bzw. wesentlichen Umstände (insbesondere Dauer oder zeitliche Befristung) einer Preissenkung oder Rabattaktion

Textilkennzeichnungsgesetz

  1. ­Nichtkennzeichnung von kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG
  2. Keine Angaben zum Rohstoffgehalt  (z.B. 100 % Baumwolle)
  3. Bambus wird als textiler Rohstoff angegeben

Urheberrecht

  1. Unberechtigte Verwendung von Stadtplanausschnitten von Karthographieverlage
  2. Unberechtigte Verwendung fremder Produktbilder oder Artikelbeschreibungen
  3. Unberechtigte Verwendung fremder Werbeslogans

Verpackungsverodnung

  1. ­Abwälzung der Verpackungsentsorgungskosten auf den Käufer
  2. ­Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe von Verpackungs- und Versandmaterial
  3. Es wird nicht über Regeln der Verpackungsverordnung belehrt
  4. Online-Händler hat sich keinem Entsorgungsdienstleister für Verpackungen angeschlossen

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

  1. Irreführende Qualitätsberühmung in Werbung ­
  2. Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung von Waren in Werbung
  3. ­Werbung mit irreführenden Wirkungsaussagen (z.B. bei Antikalkgeräten)
  4. ­Irreführende Werbung bei Multikernprozessoren (etwa 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz)
  5. ­Irreführende Werbung für günstige „No-Name-Produkte“, wenn es sich nicht um Originalware handelt
  6. ­Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen
  7. ­Bei Medikamenten/Kosmetika: Werbung mit unterschiedlichsten Heilwirkungen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind
  8. Werbung mit Begriff "Blitzversand" (obwohl kein besonders schneller Versand erfolgt)
  9. Werbung mit nicht transparente Versandrabatten bei Mehrfachbestellungen
  10. Werbung enthält intransparente (irreführende) Preisgegenüberstellungen
  11. Werbung mit Garantien
  12. Werbung mit Preiswerbungsschlagwörtern
  13. Unlautere Werbung mit Begriff "Made in Germany"
  14. Werbeslogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung"
  15. Anwalt wirbt auf Briefkopf, dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gegeben sei.
  16. Verschwiegen wird, dass es sich bei Ware um Auslaufmodell handelt
  17. Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen
  18. Begriff "Ladenpreis"
  19. Falsches Gründungsjahr eines Unternehmens angegeben
  20. Werbung mit der Aussage „Solange der Vorrat reicht“
  21. Der Hinweis "CE-geprüft"
  22. Werbung mit sog. Heilsteinen
  23. Werbung mit Massagebrillen mit Wirkungsaussagen wie "verbesserte Sehkraft"
  24. Werbung mit: Verbraucher erhält Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  25. Werbung mit: Verbraucher wird ein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt
  26. Werbung mit: 24 Monate Gewährleistung bei Neuware
  27. Werbung mit: „Absolute Neuware in Originalverpackung“
  28. Werbung mit Konkurrenzpreisen
  29. Werbung mit nicht durchgeführten Tests
  30. Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle
  31. Verunglimpfung des Mitbewerbers
  32. Werbung mit falschen Herkunftsangaben
  33. Unverlangt zugesandte E-Mail Newsletter

Abmahnfähige Verstöße bei ebay

  1. Eigene AGB regeln, dass der Vertrag erst mit Annahme durch den Versteigernden zustande kommt
  2. "Alle Angebote freibleibend"
  3. Vorbehalt von Preisänderungen
  4. Pauschalierter Schadensersatz in verdeckter Form
  5. „Änderungen der Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich“
  6. Keine Angabe der Versandkosten in unmittelbarer Nähe des „Sofort Kaufen“ Buttons
  7. Weiterreichung von Paypal-Gebühren ohne entsprechenden Hinweis
  8. Angebot einer Ware, die nicht geliefert werden kann
  9. Vertragsschluss erfolgt nicht mit Zugangsbestätigung, sondern erst mit Auftragsbestätigung
  10. Artikelbeschreibung verweist auf den Online-Shop
  11. Banner: „Verkäufer trägt ebay-Gebühren“
  12. Verwendung von Rückgabe- statt Widerrufsbelehrung
  13. Ausschluss des Widerrufsrechts
  14. Zweiwöchige Widerrufsfrist
  15. Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei vorgehalten, indem sie von einem externen Server in das Angebot geladen wird
  16. Widerrufsbelehrung befindet sich auf der „mich-Seite“
  17. Die Formulierung: "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."
  18. Ausweisung als Verbraucher/Privater, obwohl Unternehmereigenschaft vorliegt

Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Liste nicht abschließend ist, sondern lediglich die regelmäßigen Steitgegenstände von Abmahnungen darstellen soll.

Sollten Sie festgestellt haben, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Werbung oder Ihr Impressum Inhalte aufweist, welche mit den hier aufgeführten Tatbeständen übereinstimmt, besteht dringender Beratungsbedarf. Denn in diesem Fall liegt mindestens ein Abmahngrund vor.

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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