Markenrechtlich geschützte Benutzeraccounts bei Facebook
Das Kammergericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 01.04.2011, […]
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Berlin (AZ: 16 O 551/10) der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) stattgegeben und die Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezüglich des von Facebook vorgehaltenen Freundefinders für unzulässig erklärt.
Beim Freundefinder konnten über das soziale Netzwerk ohne Einwilligung des kontaktierten Verbrauchers Freundschaftsanfragen verschickt werden. Das Gericht weist in seinem bisher nicht rechtskräftigen Urteil darauf hin, dass der Nutzer klar und deutlich informiert werden müsse, dass durch den Freundefinder das gesamte Adressbuch zu Facebook importiert und für Freundeseinladungen genutzt werden würde, was im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht der Fall war.
Das Gericht wies im Weiteren darauf hin, dass Facebook sich kein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten, die Facebook-Nutzer in ihr Profil einstellen, im Rahmen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einräumen durfte. Der Facebook-Nutzer bleibe Urheber seiner dort eingestellten Werke, die von Facebook nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung durch den Nutzer verwendet werden dürften.
Sehr wahrscheinlich wird Facebook gegen dieses Urteil Berufung einlegen, so dass abzuwarten bleibt, wie das Kammergericht die in Rede stehenden Klauseln von Facebook beurteilen wird.
Nach diesseitiger Einschätzung und unter Zustimmung der Ausführungen des Kollegen Stadler ist jedoch davon auszugehen, dass eine Rechteeinräumung, die über ein einfaches und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht hinausgeht, als überraschende Klausel gemäß § 305c BGB einzustufen sein dürfte.
WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät in verschiedenen Bereichen rund um das Thema Facebook.
Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach per E-Mail an oder nutzen Sie die Möglichkeit zu einem unverbindlichen und kostenlosen Erstberatungsgespräch unter unserer Telefonnummer 030 . 692051750.
Sie haben zu diesem Artikel weitergehende Fragen? Stellen Sie Ihre Fragen direkt und unverbindlich an den Autor dieses Artikels über das nachfolgende Kontaktformular.
[insert_ajaxcontact id=2443]
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDas Kammergericht Berlin hatte in einer aktuellen Entscheidung (Beschluss vom 01.04.2011, […]
Facebook darf die Nutzung von Pseudonymen verbieten. Dies hat das Oberlandesgericht München […]
Der Bundesgerichtshof hat am 18.01.2023 entschieden, dass eine Betriebsschließungsversicherung doch manchmal […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.