Widerrufsbelehrung der Commerzbank fehlerhaft!
In seinem Beschluss vom 20. Februar 2019 erklärte das OLG Frankfurt […]
Am 16. Mai 2012 wurde das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt zum 1. August 2012 in Kraft.
Die ausgiebige Gesetzesbezeichnung des Gesetzgebers wurde sodann über den kürzeren Begriff der „Button-Lösung“ bekannt.
Durch diese gesetzliche Neuregelung sollen Betreiber von Internetseiten und Online-Shops angehalten werden weitere Informationspflichten einzuhalten und ihre Online-Angebote so zu gestalten, dass der Besucher auf Anhieb die etwaige Kostenpflichtigkeit eines Angebotes erkennen kann. Das Gesetz dient im Wesentlichen der Bekämpfung von Abo-Fallen, indem Verbraucher deutlich durch eine ausdrückliche Bestätigung darauf aufmerksam gemacht werden sollen, dass eine Ware oder Dienstleistung kostenpflichtig bestellt wird.
Werden die gesetzlichen Anforderungen nicht bis zum 1. August 2012 durch Online-Shop Betreiber umgesetzt, handelt im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wettbewerbswidrig. In diesem Fall wären Mitbewerber berechtigt, eine kostenpflichtige Abmahnung auszusprechen, da die Pflichtangaben zum Vertragsschluss als Marktverhaltensregeln einzustufen sind.
Darüber hinaus würde ein Vertrag mit dem Verbraucher nicht zustande kommen, wenn der „Button“ nicht im Sinne der gesetzlichen Regelung beschriftet ist. Wir weisen rein vorsorglich darauf hin, dass der Betreiber des Online-Shops für die richtige Bezeichnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses darlegungs- und beweispflichtig ist, um Ansprüche aus dem Vertrag mit dem Verbraucher auf Zahlung des Kaufpreises und Abnahme der Waren oder Dienstleistungen herleiten zu können.
WK LEGAL stellt Online-Shop Betreibern und Anbietern, welche ebenfalls von der Pflicht zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen betroffen sind kostenlos einen ausführlichen Leitfaden mit umfassenden Informationen, Handlungsanleitungen und Checklisten zur Umsetzung der Button-Lösung zur Verfügung.
Den Leitfaden erhalten Sie über unsere Website www.wklegal.de
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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