Gehäufte Kontosperrungen bei Amazon
Erst letzte Woche berichteten wir über die Aussicht auf weniger Kontosperrungen […]
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb erfährt eine Neufassung durch die UWG Reform 2009. In dieser setzt der Gesetzgeber die EU Richtlinie 2005/29/EG um und erhöht das Niveau des Verbraucherschutzes im Wettbewerbsrecht. Durch diese Umsetzung wird höhere Rechtssicherheit auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen.
Durch die überarbeiteten und verbesserten Richtlinien des Gesetzes kommen neue Anforderungen auf Unternehmen zu. Die Gesetzesänderung forciert gegenüber den früheren Richtlinien die Berücksichtigung der Verbraucherrechte im B2C Bereich. Weiterhin wird in der Novellierung des Gesetzes weitestgehend auf die Unterscheidung der Verhältnisse zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) und zwischen Unternehmern (B2B) verzichtet. Hieraus ergibt sich, dass das Wettbewerbsrecht sowohl für Kunden- als auch für Geschäftsbeziehungen einheitliche Geltung erlangt und in gleichem Maße Verbraucher und Marktteilnehmer betrifft. Es ist anzuraten die Novellierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb zu beachten, denn es drohen bei gesetzeswidrigen Handlungen Bußgelder in Höhe von bis zu EUR 50.000,00.
Für Unternehmen dürften die folgenden neuen Regelungen von besonderem Interesse sein:
Transparenz soll darüber hinaus die sog. „Schwarze Liste“ des UWG bringen. In dieser sind 30 gesetzeswidrige geschäftliche Handlungen aufgelistet. Ein Verstoß gegen einen der dort aufgelisteten Punkte bedeutet immer die Unzulässigkeit der Handlung. Diese schwarze Liste des UWG wird zukünftig in Abschnitte unterteilt, so dass hierdurch eine noch höhere Transparenz erzielt werden soll. Die Abschnitte werden beispielsweise wie „Versprechen, die man nicht halten kann oder will“, „Verbraucher täuschen“ oder „Getarnte Werbung“ bezeichnet sein.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORErst letzte Woche berichteten wir über die Aussicht auf weniger Kontosperrungen […]
Facebook und Datenschutz – ein Thema, das immer wieder hochkommt. Der […]
Nach einem Beschluss des LG Hamburg vom 29.10.2012 (Az.: 315 O […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Schützen Sie Ihren guten Namen und Ihre Online-Reputation und lassen Sie negative Einträge bei Google + Co. löschen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.