AdSimple Datenschutzerklärung: E-Mail mit Kaufaufforderung erhalten?
Haben Sie eine E-Mail mit Kaufaufforderung der AdSimple GmbH erhalten, bei […]
In den letzten Monaten hat die Rechtsanwaltskanzlei Nümann + Lang tausende Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in sog. Filesharingsnetzwerken ausgesprochen. Die Rechte wurden u.a. für Matthew Tasa, Allan Eshuijs, Yann Pfeifer und Manuel Reuter, David Vogt sowie die Firmen Uptunes GmbH und Aergo Trade geltend gemacht.
Inhalt der Abmahnungen ist regelmäßig ein Musiktitel aus einem Album. Gegenstand der urheberrechtlichen Abmahnung ist die Behauptung der Rechtsanwälte Nümann + Lang, dass in einer Internettauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke zum Download angeboten wurden, mithin ins Internet hochgeladen wurden.
Sämtliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann + Lang sind inhaltsgleich aufgebaut. Lediglich der ganz am Anfang der Abmahnung benannte Musiktitel kann variieren. Grundsätzlich wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wegen unberechtigter öffentlicher Zugänglichmachung der Musikstücke, die unverzügliche Beseitigung der streitgegenständlichen Dateien und die Zahlung eines pauschalen Abgeltendbetrages in Höhe von regelmäßig EUR 450,– (für zwei Musiktitel in der Regel EUR 590,– und für drei EUR 690,–) verlangt. Gleichzeitig wird angedroht, dass bei Nichtabgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung deutlich erhöhte finanzielle Forderungen in Ansatz gebracht werden würden.
Jedem Betroffenen ist eine anwaltliche Beratung zu empfehlen, denn die durch die Rechtsanwälte Nümann + Lang vorgelegte Unterlassungserklärung würde für die Betroffenen weitreichende Konsequenzen bedeuten, weil die angebotene Unterlassungserklärung weit gefasst ist und somit die Vertragsstrafe von mindestens EUR 5.100,00 sehr schnell ausgelöst werden kann.
Aber auch eine Nichtreaktion schafft für Betroffene keine abschließende Sicherheit. Sofern der Zahlungsaufforderung nicht nachgekommen wird erhalten die Betroffenen in der Regel ein zweites Schreiben der abmahnenden Kanzlei. In diesem zweiten Schreiben werden vermeintliche Einwände, die dem Anspruch entgegengehalten wurden oder werden könnten diskutiert. Darüber hinaus wird unter Forderung einer erhöhten Summe und Androhung gerichtlicher Schritte und weiteren Kostenerstattungsforderungen versucht die Zahlungsbereitschaft der Betroffenen zu erhöhen. Auch bei diesem Schreiben handelt es sich um einen Standardschriftsatz, bei dem lediglich die Adress- und Identifikationsdaten auf der ersten Seite variiert werden. Inhaltlich enthält dieses Schreiben keine neuen rechtlichen Argumente.
Aber auch durch die Zahlung der Vergleichssumme als pauschaler Schadensersatz wird keine Sicherheit vor weiteren Abmahnungen an anderen Musiktiteln desselben oder anderer Alben für die Betroffenen erzielt. Die hat sich alleine dadurch gezeigt, dass in der Vergangenheit viele Betroffene nach Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung des pauschalen Schadensersatzes nach wenigen Tagen oder Wochen eine weitere Abmahnung erhalten haben. Grund hierfür ist, dass sich die Betroffenen mit der Zahlung der geforderten Summe ausschließlich die abgemahnte Angelegenheit abschließend regeln und nicht sämtliche Forderungen damit abgelten.
In jedem Fall sollte Betroffene es vermeiden die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und den pauschalen Schadensersatz direkt zu bezahlen.
Betroffenen bieten wir die Möglichkeit unverbindlich ein Angebot zu unterbreiten, in welcher Form, mit welchen Kosten, welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten wir tätig werden könnten.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORHaben Sie eine E-Mail mit Kaufaufforderung der AdSimple GmbH erhalten, bei […]
Bereits in der Vergangenheit hatten wir im Rahmen dieses Blogs und […]
Der IDO-Verband mahnt seit Jahren Unternehmen für die verschiedensten Dinge ab. […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Überlassen Sie Ihre Behandlung im Ernstfall nicht dem Zufall. Bestimmen Sie mit einer Patientenverfügung selbst, welche Behandlung Sie wünschen und welche nicht.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.