Die Folgen der EU-Urheberrechtsreform

Guido Kluck, LL.M. | 15. April 2019

Vor allem „Artikel 13“ war in den letzten Wochen immer wieder Diskussionsthema. Er gehört zur Urheberrechtsreform der EU. Heute hat der EU-Ministerrat der „Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ zugestimmt, was bedeutet: Die Richtlinie muss von den Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt werden. Doch was bedeutet das für das Internet und seine User?

Worum geht es in der Richtlinie?

Die Richtlinie zur Urheberrechtsreform soll einheitliche Regeln für die Verwertung und Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet aufstellen. Die Rechte der Urheber sollen damit gestärkt werden. Unter anderem soll Artikel 17, ehemals Artikel 13, dafür sorgen, dass kommerzielle Plattformen prüfen müssen, ob die hochgeladenen Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Die zur Überprüfung der Inhalte vorgeschlagenen und gefürchteten Upload-Filter sorgt in letzter Zeit immer wieder für Proteste.

Was sind Upload-Filter?

Kritiker befürchten, dass Artikel 13 (heute Artikel 17) die Einführung von Upload-Filtern mit sich bringt. Eigentlich soll diese Norm dafür sorgen, dass Plattformen, die mit fremden Inhalten Geld verdienen, Lizenzen erwerben müssen, damit die Urheber Geld für ihre Arbeit erhalten. Die Prüfung der Inhalte hat also einen verständlichen Beweggrund, die Umsetzung könnte aber eine Art Zensur für das Internet bedeuten. Das liegt daran, dass die Plattformen eine Software entwickeln müssen, um die großen Mengen an Inhalten überhaupt prüfen zu können. Es ist nicht vorstellbar, dass die Millionen Videos, die jeden Tag bei YouTube hochgeladen werden, von Menschenhand überprüft werden. Diese Software könnte aber viele Inhalte zu Unrecht blockieren, weil sie nicht perfekt arbeiten wird eher zu viel aussortieren wird als zu wenig, weil die Seitenbetreiber nämlich für die Inhalte haften müssen. Die Richtlinie verlangt, dass sie alle Anstrengungen unternehmen, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern.

Was wird sich durch die Umsetzung der Richtlinie ändern?

Die konkreten Folgen für das Internet lassen sich jetzt noch nicht abschätzen. Der Gedanke der fairen Bezahlung fremder Inhalte bringt eine große technische Herausforderung mit sich. Es bleibt abzuwarten, wie akkurat und fehlerfrei die Software zur Erkennung urheberrechtlich geschützter Inhalte arbeiten wird. Anzumerken ist auch, dass die EU nicht an einer Zensierung des Internets interessiert ist und die Folgen hoffentlich weniger schlimm ausfallen, als erwartet.

Wie und wann wird die Richtlinie in Deutschland umgesetzt?

Deutschland spricht sich, gerade nach den starken Protesten der Bundesbürger gegen einen Upload-Filter aus. In der Erklärung zur Richtlinie heißt es:

Nach Artikel 17 Absatz 10 ist die Europäische Kommission verpflichtet, einen Dialog mit allen betroffenen Interessengruppen zu führen, um Leitlinien zur Anwendung des Artikels 17 zu entwickeln. Die Vorschrift fordert ausdrücklich, die Ausgewogenheit zwischen den Grundrechten sowie die Möglichkeit zu wahren, geschützte Inhalte im Rahmen gesetzlicher Erlaubnisse auf Upload-Plattformen zu nutzen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, dass dieser Dialog vom Geist getragen ist, eine angemessene Vergütung der Kreativen zu gewährleisten, „Uploadfilter“ nach Möglichkeit zu verhindern, die Meinungsfreiheit sicherzustellen und die Nutzerrechte zu wahren. […] Außerdem ist klar: Upload-Plattformen sollen auch künftig als freie, unzensierte Kommunikationskanäle für die Zivilgesellschaft zur Verfügung stehen.

Die deutsche Bundesregierung setzt sich also für eine einheitliche Umsetzung der Richtlinie ein, die die Meinungsfreiheit möglichst wenig einschränkt. Innerhalb von zwei Jahren muss Deutschland ein Gesetz erlassen, welches die Vorgaben der Richtlinie umsetzt.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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