Aus für die „Nirgendwo günstiger Garantie“
Das LG Köln hat die Werbung mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ […]
Erneut entschied ein Gericht über die Bezeichnung der Ersatzprodukte zu Fleisch- und Milchprodukten. Darüber gibt es immer wieder Streit, da die vegetarischen bzw. veganen Alternativen Kunden in die Irre führen könnten. Das LG Stade (Urt. v. 28.03.2019 – 8 O 64/18) verneinte aber im vorliegenden Fall eine Irreführung.
Schon am 14.06.2017 entschied der EuGH (Rs. C-422/16) über die Bezeichnung der vegetarischen Ersatzprodukte. Dabei ging es unter anderem um „Tofubutter“ und „Pflanzenkäse“. Der EuGH legte auf Vorlage des LG Trier Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung Nr. 1308/2013 aus und prüfte, ob solche Bezeichnungen für rein pflanzliche Produkte verwendet werden dürfen. Die Auslegung nach dem Wortlaut ließ für den EuGH eindeutig den Schluss zu, dass nur Milcherzeugnisse auch als solche deklariert werden dürfen. Dies dient dem Ziel der Verordnung, unverfälschte Wettbewerbsbedingungen und einheitliche Qualitätsstandards zu garantieren. Außerdem werden die Verbraucher so vor Verwechslungen bezüglich der Inhaltsstoffe der Ersatzprodukte geschützt.
Für die Beantwortung der Frage, ob „vegane Käse-Alternative“ und „gereifte Käse-Alternative“ § 3a UWG i.V.m. Art. 78 Abs. 2 und Anhang VII Teil III der Verordnung Nr. 1308/2013 verletzt, zog das LG Stade die Entscheidung des EuGH von 2017 heran. Es betont, dass ein Lebensmittel aus Cashew-Kernen nicht als Käse bezeichnet werden darf. Da die Produkte hier aber nur als Alternative zu richtigem Käse bezeichnet werden, wird die Verordnung Nr. 1308/2013 nicht verletzt. Vielmehr wird deutlich gemacht, dass es sich eben nicht um ein Milchprodukt handelt und grenzt es von diesem ab.
Außerdem prüft das Gericht einen Verstoß gegen § 5 Abs. 1 UWG. Der Zusatz „Käse-Alternative“ könnte die Verbraucher in die Irre führen. Auch hier stellt das Gericht klar, dass der Verbraucher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem Produkt nur um eine Alternative zu Käse handelt.
Es wird also weder § 5 noch 3a UWG verletzt, weshalb im hiesigen Fall auch kein Unterlassungsanspruch i.S.v. § 8 UWG besteht.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDas LG Köln hat die Werbung mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ […]
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Beschlusswege entschieden: „Malle“ ist keine […]
Der Europäische Gerichtshof urteilte zum Thema Arbeits- und Tarifverträge. Diese dürfen […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.