Kundenbindungsprogramme rechtlich korrekt?
Kundenbindungsprogramme sollen Unternehmen dabei helfen, Kunden stärker zu binden, mehr Umsatz […]
Cathy Hummels stand vor Gericht, weil ihr, so wie vielen anderen Influencern, eine nicht ausreichende Kennzeichnung ihrer Posts als Werbung vorgeworfen wurde. Doch die Richterin am Landgericht München I (Az. 4 HK O 14312/18) sah in den Posts keine Verletzung des Wettbewerbsrechts.
Die Entscheidung fiel gestern Vormittag. Cathy Hummels kann aufatmen. Zumindest vorerst, da das Urteil nicht rechtskräftig ist. Aber zumindest die Richterin Monika Rhein sieht in den Posts der Influencerin keine Schleichwerbung.
Dies hatte aber der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) behauptet, der gegen Cathy Hummels geklagt hatte. Bei den monierten 15 Posts fehle es an einer Kennzeichnung, dass es sich um Werbung handle. Cathy Hummels verteidigte sich und sagte, dass sie in all diesen Fällen keine Gegenleistung für die Posts bekommen habe, weder Geschenke noch Bezahlung. Es handle sich daher eben nicht um Werbung.
So sieht es auch die zuständige Richterin. Sie erklärt, dass die Leser ihrer Posts wüssten, dass es sich um einen kommerziellen Instagram-Account handle. Niemand habe 485.000 Freunde! Daher erfülle Cathy Hummels nicht den Tatbestand der unlauteren Werbung.
Die Influencerin zeigt ihre Erleichterung über diese Entscheidung gleich bei Instagram. In einem Post direkt nach dem Urteil spricht sie sich für gleiche Rechte für Influencer wie bei Print- und Fernsehmedien aus fordert, dass Influencer nicht länger als Grippevirus (Achtung, Wortspiel: Influenza) angesehen werden.
Es gibt immer wieder gerichtliche Entscheidungen zu Influencern. Ihnen wird jedes Mal die nicht erfolgte oder unzureichende Kennzeichnung ihrer Posts als Werbung vorgeworfen. Mehrere Influencer unterlagen dabei vor Gericht. Wir berichteten dieses Jahr bereits über drei Entscheidungen: eine vom KG Berlin (Vreni Frost), eine vom LG Karlsruhe (Pamela Reif) und AG Koblenz (Vanessa Blumenthal). Die Entscheidungen der Gerichte sind nicht einheitlich, zeichnen aber eine Tendenz ab: Was Werbung ist, sollte als solche gekennzeichnet werden. Private Posts hingegen, auf denen zufällig ein Markenprodukt zu sehen ist, nicht.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORKundenbindungsprogramme sollen Unternehmen dabei helfen, Kunden stärker zu binden, mehr Umsatz […]
Vor kurzer Zeit wurde bekannt, dass von deutschen Unternehmern, die Werbung […]
Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.