Stärkung der Händlerrechte bei Amazon

Guido Kluck, LL.M. | 24. Juli 2019

Amazon gibt im Streit mit der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt nach und stärkt die Händlerrechte. Dafür ändert der Konzern seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen namens „Business Solution Agreement“ (BSA).

Was monieren die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt?

Amazon ist ein Gigant im Online-Handel und nutzt diese Position aus. Händler, die ihre Produkte bei Amazon verkaufen wollen, müssen sich strengen Regeln unterwerfen. Wir berichteten bereits mehrfach über gesperrte Verkäufer-Konten, die Amazon aus dem Nichts von seiner Plattform verbannt. Dies hat erhebliche finanzielle Konsequenzen für die Händler, die dann nur mit einem aufwändigen Maßnahmenplan versuchen können, die Sperrung wieder aufheben zu lassen. Allein in Deutschland wurden im Jahr 2018 250.000 Konten dauerhaft und 30.000 Konen vorübergehend gesperrt.

Neben den Kontosperrungen und damit einhergehenden fehlenden Möglichkeit der Händler, ihre Vertragsrechte gegenüber Amazon durchzusetzen, geht es zur Stärkung der Händlerrechte bei den Untersuchungen des Bundeskartellamts unter anderem auch um intransparente und überraschende Klauseln in den AGB, Kostenübernahmeregelungen und die Pflicht zur Übertagung von Nutzungsrechten an Bildern, die Händler unterliegen.

Bei den Vorwürfen der Europäischen Kommission geht es vor allem um einen möglichen Datenmissbrauch seitens Amazon.

Was unternehmen die Behörden?

Sowohl das deutsche Bundeskartellamt als auch die Europäische Kommission untersuchen die Vorgänge bei Amazon. Das Bundeskartellamt eröffnete im November 2018 ein Missbrauchsverfahren (Aktenzeichen: B2-88/18) gegen Amazon. Am 17.07.2019 veröffentlichte das Bundeskartellamt einen Fallbericht und stellte das Verfahren gegen Amazon ein, da der Konzern Änderungen an seinen AGB vornahm und seine Verhaltensweise gegenüber den Händlern ändern will. Die Händlerrechte werden durch die Veränderungen gestärkt.

Wie werden die Händlerrechte gestärkt?

Amazon wird seine Richtlinien transparenter gestalten und besser für die Händler erreichbar sein. Außerdem wurde der ausschließliche Gerichtsstand in Luxemburg aufgehoben, sodass auch an inländischen Gerichten geklagt werden kann. Die Haftungsausschlüsse, die bisher nur für Amazon galten, wurden nun auch auf die Händler übertragen und Freistellungsverpflichtungen zugunsten der Händler eingeführt.

Vor allem aber wird das unbeschränkte Recht Amazons, Konten sofort zu kündigen und sperren, eingeschränkt. Für ordentliche Kündigungen gelten nun 30 Tage als Kündigungsfrist. Außerordentliche Kündigungen und Sperrungen müssen von Amazon begründet werden.

Außerdem werden die Nutzungsrechte Amazons an Bildern und Beschreibungen von Produkten eingeschränkt und zeitlich begrenzt.

Außerdem können Händler unter Geltung der neuen AGB Widerspruch gegen Erstattungsentscheidungen von Amazon einlegen, die die Kosten der Rücksendungen von Kunden im Rahmen der kundenfreundlichen A-bis-Z-Garantie von Amazon hohe Retourkosten zu tragen hatten.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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