Die Gründung von Start-Ups & Recht

Guido Kluck, LL.M. | 26. September 2019

Die Gründer von Start-Ups denken vor allem an Businesspläne für Investoren, Marketingpläne für den Vertrieb und die Weiterentwicklung des Produkts bzw. der Dienstleistung. Ein weiteres Thema, welches – für die meisten Gründer – eher zweitrangig und belastend ist, bedarf jedoch mindestens genauso großer Aufmerksamkeit: das deutsche Recht. Wer rechtlich nicht weiß, was er tut, bekommt nicht nur schnell Probleme mit den Konkurrenten auf dem Markt und mit dem deutschen Staat, sondern kann auch erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden. Wir erklären, was Start-Up-Gründer beachten müssen und geben Ihnen eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Lösung für das Thema Recht mit an die Hand.

Gesellschaftsform

Den ersten großen Meilenstein setzt man mit der Wahl der Gesellschaftsform. Soll es eine GbR, KG, OHG, UG, AG oder GmbH werden? Die verschiedenen Gesellschaftsformen bringen verschiedene Rechte und Pflichten und damit auch verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Eine allgemeingültige Aussage, welche Form die richtige für das eigene Start-Up ist, kann nicht getroffen werden. Dies hängt von vielen Faktoren, z. B. der Anzahl der Gründer, dem Startkapital und dem gewollten Haftungsumfang ab. In der Artikelserie zu den Gesellschaftsformen und unserer Expertise-Seite zum Gesellschaftsrecht können Sie sich einen ersten Eindruck von den verschiedenen Gesellschaftsformen machen.

Gesellschaftervertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist neben der Wahl der Gesellschaftsform die rechtliche Grundlage jeder Gesellschaft. Mit ihm werden die Rechte und Pflichten der Gesellschafter begründet und festgelegt. Er enthält unter anderem das Innen- und Außenverhältnis der Gesellschafter, den Sitz der Gesellschaft, die Einlagen der Gesellschafter, Bestimmungen über die Geschäftsführung und Vertretung und viele weitere Themen. Es ist wichtig, dass in dem Vertrag all das schriftlich fixiert wird, was die Gesellschafter besprochen haben. Der konkrete Inhalt hängt von der Gesellschaftsform, dem Zweck der Gesellschaftsgründung und allen weiteren individuellen Umständen und Faktoren ab.

Datenschutz und Impressum

Gerade in den letzten Jahren hat die Bedeutung vollständiger und korrekter Datenschutzerklärungen und Impressen stark zugenommen. Es sollte großer Wert auf die Einhaltung der Vorgaben vor allem des Datenschutz- und Wettbewerbsrechts gelegt werden, da sonst unter anderem Abmahnungen und Klagen von Wettbewerbern drohen. Datenschutzerklärung und Impressum sind wichtige und anspruchsvolle Themen. Gerade seit der Geltung der DSGVO ist das Thema Datenschutz in aller Munde und sollte aufgrund seiner Komplexität nicht unterschätzt werden. Mit der DSGVO und dem TMG sollte sich jeder Gründer auseinandergesetzt haben, bevor seine Webseite online geht.

AGB

AGB – Ein Begriff, der jeder schon mal gehört hat. Obgleich AGB von Internetnutzern gerne mal weggeklickt werden, für die Unternehmer sind sie unerlässlich. Sie ermöglichen die Regelung der alltäglichen Geschäftsabläufe mit Kunden. Dadurch werden viel Zeit und Organisationschaos gespart. Außerdem kann man damit das Recht zu den eigenen Gunsten verschieben. Aber Achtung! In den §§ 305 ff. BGB sind strenge Regeln für AGB aufgestellt. Verstößt der Unternehmer dagegen, sind die Klauseln unwirksam und es gilt stattdessen die gesetzliche Regelung. AGB sollten daher von einem Anwalt kontrolliert oder am besten auch erstellt werden.

Wettbewerbs- und Markenrecht

Wir berichteten dieses Jahr bereits über die Stolpersteine des Wettbewerbs- und Markenrechts bei der Einführung neuer Produkte. Dort erklären wir, worauf beim Schutz der Marke und Wettbewerber geachtet werden muss. Bei der Anmeldung einer Marke helfen wir Ihnen gerne mit unserem Rechtsprodukt Markenanmeldung.

Unsere Lösung für Start-Ups!

Gesellschaftsform, Gesellschaftsvertrag, AGB, Impressum, Datenschutz,… Die Liste der einzuhaltenden Regeln und notwendigen Vorkehrungen ist lang – und wichtig. Sie gehört in professionelle Hände, damit es später nicht zum Streit zwischen den Gesellschaftern kommt und keine Gesetze verletzt werden. Wir haben dafür ein einzigartiges Rechtsprodukt entwickelt, das Gründern von Start-Ups die rechtlichen Probleme der Unternehmensgründung von den Schultern nimmt die Gründer umfassend berät. Zusammen wählen wir die für Sie passende Rechtsform, verfassen den Gesellschaftsvertrag, das Impressum, die Datenschutzerklärung und die AGB, damit einem erfolgreichen Start ihres Unternehmens nichts im Wege steht! Hier geht es zum Rechtsprodukt:
https://www.legalsmart.de/rechtsprodukte.php

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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