Die technischen Grundlagen der Vorratsdatenspeicherung

Guido Kluck, LL.M. | 29. Juni 2009

Im Rahmen der Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung richtete das Bundesverfassungsgericht technische Fragen u.a. an Sachverständige. Mit den technischen Voraussetzungen der Vorratsdatenspeicherung hat sich u.a. Prof. Freiling von der Universität Mannheim beschäftigt.

In seiner Abhandlung hierzu erläutert er die technischen Hintergründe auf 26 Seiten.

Die gesamte Arbeit von Prof. Freiling ist hier zu finden.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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