Eine Stadt im Umbruch – Wohnkomfortsteigerung gleich Mieterhöhung?
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41.000 Mobilfunkkunden von Mobilcom-Debitel, Vodafone und Klarmobil sollen laut Stiftung Warentest falsche Rechnungen bekommen haben, auf denen Sonderdienste von Drittanbietern abgerechnet wurden, die sie gar nicht genutzt haben.
Die zahlreichen Mobilfunkkunden hatten Posten von Sonderdiensten auf ihrer Rechnung, die sie selbst gar nicht in Anspruch genommen haben und dennoch abgerechnet wurden.
Als Firma wurde „Infin“ angegeben, die aber meinte, damit nichts zu tun zu haben. Der richtige Anbieter soll die Firma „Texted“ sein, die zu „Mocopay“ gehört. Über Drittanbieter und Abrechnungsdienstleister sind bei der Stiftung Warentest etliche Beschwerden eingegangen. Wegen der meist recht geringen Beträge werden viele Kunden nicht tätig und genau das ist die Masche dieser Anbieter. Außerdem sind die Drittanbieter schwer zu greifen und die Mobilfunkanbieter erklären sich oftmals für unzuständig, obwohl dies falsch ist.
Wer Abrechnungen für Dienste bekommen hat, die er nicht in Anspruch genommen hat oder in eine Abo-Falle getappt ist, sollte sich an den Mobilfunkanbieter wenden und hartnäckig bleiben. Stiftung Warentest bietet betroffenen Mobilfunkkunden einen Musterbrief an. Bei der Polizei kann außerdem eine Anzeige wegen Betruges gestellt werden und auch der staatlichen Aufsicht, der Bundesnetzagentur, sollte Beschwerde eingereicht werden. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Wichtig ist es außerdem, solche Vorfälle für die Zukunft zu verhindern. Dabei kann eine sogenannte Drittanbietersperre helfen. Diese sperrt solche dubiosen Dienste und kann bei jedem Mobilfunkanbieter eingerichtet werden. Dies geht oft über das Kundenportal oder die App des jeweiligen Anbieters, aber natürlich auch per Anruf, Mail und Post.
Wer auf seiner Mobilfunkrechnung ungewöhnliche Posten entdeckt, sollte seinen Mobilfunkanbieter kontaktieren und die Rechnung korrigieren lassen. Außerdem sollte eine Drittanbietersperre eingerichtet werden. Dies funktioniert ohne großen Aufwand und schützt vor ungewollten Abos und Kosten.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen umgehend!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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