Schadensersatz bei rechtswidriger Bild-Nutzung

Guido Kluck, LL.M. | 2. Juli 2009

Wegen der rechtswidrigen Bildbenutzung im Internet hat der Nutzungsberechtigte einen Anspruch auf Zahlung eines Schadensersatzes. Bei fehlender namentlicher Nennung des Fotografen kann ein Verletzerzuschlag in Höhe von 100% geltend gemacht werden.

Die Klägerin war ausschließliche Nutzungsrechtsinhaberin einer Fotografie. Das Bild zeigte einen Briefkasten, mit der die Klägerin ihre Produkte im Internet bewarb. Die Beklagte ist eine Mitbewerberin der Klägerin, die das Foto auch für die Bewerbung ihrer Produkte online benutzte.

Die Klägerin sah darin eine Rechtsverletzung. Sie verlangte auf Grundlage der üblichen Bildhonorare für die Online-Bildbenutzung einen Schadensersatz in Höhe von 2.800,- EUR. Darüber hinaus verlangte sie einen Verletzeraufschlag in Höhe von 100%, da die Beklagte den Fotografen namentlich nicht genannt habe.

Das Landgericht Düsseldrof gab der Klägerin Recht, da die Beklagte das Foto im Rahmen ihrer Internet-Präsentation rechtswidrig genutzt habe.

Im Rahmen der Lizenzanalogie habe sie einen Schadensersatz in Höhe von 2.800,- EUR geltend gemacht, den das Gericht ihr voll zusprach. Die Höhe des Ersatzanspruches bemesse sich danach, was die Vertragsparteien als Vergütung vernünftigerweise im Vorfeld vereinbart hätten. Zu ermitteln sei dabei der objektive Wert der Benutzungsberechtigung. Bei der Bemessung der zu zahlenden Lizenzgebühr könne auch auf branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab zurückgegriffen werden. Insofern sei der von der Klägerin geforderte Betrag für die Onlinenutzung rechtmäßig.

Darüber hinaus könne die Klägerin auch einen Verletzerzuschlag in Höhe von 100% fordern, da die Beklagte es unterlassen habe, den Fotografen namentlich zu nennen. Hieraus ergebe sich der Gesamtbetrag von 5.600,- EUR.

Landgericht Duesseldorf, Urteil v. 01.04.2009 – Az.: 12 O 277/08

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung DE
299,00 €

Markenanmeldung DE

Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vorsorgevollmacht
99,00 €

Vorsorgevollmacht

Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.