Entschädigung für Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie
Aufgrund der verheerenden finanziellen Konsequenzen der durch Allgemeinverfügungen angeordneten Betriebsschließungen wegen […]
Kennen Sie den SCHUFA-FraudPool ? Spätestens, wenn Sie keine Kredite mehr bekommen, wissen Sie, worum es geht. Eigentlich hat der SCHUFA-FraudPool einen guten Zweck, doch anscheinend schlägt sein Warnsystem teilweise auch falsch an.
Die Schufa schreibt auf ihrer Webseite: „Der SCHUFA-FraudPool ermöglicht Kreditinstituten den datenschutzkonformen Austausch von Informationen zu konkreten Betrugsverdachtsfällen auf Basis des Gegenseitigkeitsprinzips. Damit ermöglicht die SCHUFA den Austausch von Informationen zur Abwehr von Betrugsversuchen innerhalb ihres Vertragspartnernetzwerks und hilft so, Schaden von Kreditinstituten, Verbrauchern und der Volkswirtschaft als Ganzes abzuwenden. Aktuell nehmen 69 Unternehmen aus der Finanzwirtschaft am SCHUFA-FraudPool teil – Tendenz steigend.“
Es geht also um Betrugspräventions. Banken und Kreditinstitute haben mit dem Fraudpool (Fraud = engl. für Betrug) ein Netzwerk, in dem sie Betrugsverdachtsfälle melden können. So sollen Straftaten und deren Wiederholung verhindert werden.
Banken und Kreditinstitute können registrierte Auffälligkeiten in den FraudPool stellen, um sich gegenseitig vor bestimmten Personen zu warnen – wer bei Bank A abgelehnt wurde, wird vielleicht zu Bank B gehen und sein Glück dort versuchen. Das ist ein sinnvoller Gedanke zum Schutz der Banken.
Sind die Warnungen also Einträge aber unberechtigt erfolgt, bekommt der unbescholtene Bürger, der dahintersteht, ein echtes Problem. Er bekommt dann keinen Kredit mehr. Auch Leasinggesellschaften gehören zu dem Netzwerk.
Ob die Einträge, die die Banken vornehmen, wirklich einen versuchten Betrug o.ä. zum Inhalt haben, steht dabei leider nicht fest. Sie können jede Auffälligkeit melden. Daher kann es zu unberechtigten Eintragungen kommen.
Leider kommt es immer wieder zu unberechtigten Vorwürfen. Dabei geht es meist um Unstimmigkeiten, die Banken aus den zur Krediterlangung vorgelegten Gehaltsnachweisen. Das automatische Prüfsystem findet angebliche Auffälligkeiten, die auch Mitarbeiter nicht ohne weiteres widerlegen können. Dann wird der Kredit vorsichtshalber abgelehnt und eine Warnung in den FraudPool gestellt. Darüber gibt es online so einige Berichte, auch über Klagen gegen die Schufa.
Wer unberechtigte Eintragungen über sich findet, sollte umgehend die Schufa Holding AG schriftlich kontaktieren und erklären, dass ein unberechtigter Eintrag im SCHUFA-FraudPool von einem Unternehmen veranlasst wurde. Auch bei dem Unternehmen selbst sollte man sich melden und um Löschung bitten. Die Unternehmen können bei der Schufa nämlich auch selbst eine Löschung beantragen.
Oft kann so eine unberechtigte Eintragung beseitigt werden. Kann jedoch keine Löschung erzielt werden, kann die Beauftragung eines erfahrenen Anwalts Abhilfe verschaffen. Dieser weiß, wie man mit Unternehmen wie der Schufa Holding AG umzugehen hat und wie man die Rechte der Kunden durchsetzen kann, notfalls auch vor Gericht.
Sie haben Fragen zum SCHUFA-FraudPool oder Schufa-Eintragungen? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und entwickeln zusammen mit Ihnen einen geeigneten und zielführende Vorgehendweise.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORAufgrund der verheerenden finanziellen Konsequenzen der durch Allgemeinverfügungen angeordneten Betriebsschließungen wegen […]
Immer wieder erreichen uns Abmahnungen aus dem Bereich Filesharing wegen der […]
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