OLG Stuttgart: DSGVO-Verstöße sind abmahnbar und § 13 TMG ist neben DSGVO nicht anwendbar!
Ob Verletzungen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgemahnt werden können oder nicht, […]
WhatsApp Business ermöglicht es Unternehmen, mit Kunden zu kommunizieren. Sie können sich ein Unternehmensprofil mit Produktkatalog einrichten, diesen im Chat teilen, chatten, Kundensupport anbieten, Angebote versenden und weitere Funktionen nutzen. Doch was ist rechtlich zu beachten? Muss ein Impressum und eine Datenschutzerklärung angegeben werden?
Gem. § 5 Abs. 1 TMG müssen Unternehmer für angebotene Telemedien, wozu auch WhatsApp gehört, unter anderem die folgenden Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten:
– Name und die Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und u. U. Angaben über das Kapital der Gesellschaft
– E-Mail-Adresse plus eine weitere Kontaktmöglichkeit,
– bei behördlicher Zulassung Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
– das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die Registernummer
– sofern vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer
Außerdem muss gem. § 6 TMG die kommerzielle Kommunikation klar erkennbar und das Unternehmen klar identifizierbar sein.
Darüber hinaus muss ein Link zur OS-Plattform angegeben werden sowie eine Information zur Bereitschaft zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren.
In den Einstellungen kann das Profil bearbeitet werden. Im Feld Unternehmensbeschreibung können dann die Pflichtangaben eingefügt werden. Problematisch ist jedoch, dass der Link zur OS-Plattform anklickbar sein muss und dies in der Unternehmensbeschreibung nicht umsetzbar ist. Die einzige Möglichkeit, einen Link einzufügen findet sich unter Profil bearbeiten unter dem Globussysmbol. Dort kann man allerdings keine Beschreibung einfügen, sodass der Link „www.ec.europa.eu/consumers/odr“ ohne Erklärung steht und für sich genommen nicht aussagekräftig ist.
Am besten ist es daher, über die Linkfunktion auf das Impressum der eigenen Webseite zu verlinken. Aber Achtung: Der Link muss selbsterklärend sein, das Wort Impressum darin enthalten, z.B.: „www.xyz.de/impressum“. Sonst gilt auch dies wieder nicht als leicht erkennbar.
Bei Verstößen gegen das TMG drohen gem. § 16 Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Bei der Nutzung von WhatsApp Business und auch der Standard-Version verschiedene Daten erhoben. WhatsApp greift zum Beispiel auf die Kontakte des Nutzers zu und erfasst Daten zum Nutzerverhalten, also z.B. ob und wann Nachrichten gelesen wurden. Auf diese Statistiken können dann auch die Unternehmen zugreifen. Dafür bedarf es gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO eine Rechtsgrundlage wie eine Einwilligung der Nutzer. Dieser Punkt ist problematisch. Auch müssen gem. Art. 13 und 14 DSGVO verschiedene Informationspflichten erfüllt werden. Sofern WhatsApp aber nicht offenlegt, welche Daten von dem Konzern erfasst, verarbeitet und gespeichert werden, können die Unternehmen nicht ausreichend darüber informieren und es drohen gem. Art. 83 DSGVO Bußgelder bis zu 20.000.000 Euro oder bis zu 4 % erzielten Jahresumsatzes. Außerdem können Nutzer Entschädigung verlangen. Darüber hinaus drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Es muss demnach in jedem WhatsApp Business Profil eine Datenschutzerklärung hinterlegt werden. Auch hier gilt wieder: Sofern die zur Verfügung stehende Zeichenzahl ausreicht, sollte die Datenschutzerklärung in der Unternehmensbeschreibung eingefügt werden. Ansonsten muss ein Link zur Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite eingefügt werden, der das Wort Datenschutzerklärung enthält.
Die Nutzung von WhatsApp Business bringt Risiken mit sich. Sowohl der Inhalt der Datenschutzerklärung als auch ihre Einbindung und die des Impressums sind problematisch. Wenn Sie Fragen zu WhatsApp Business haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen umgehend! Kennen Sie schon unser Rechtsprodukt „DSGVO Website Update“? Damit wird Ihre Website mit wenig Aufwand DSGVO-konform und zwar zum Festpreis. Informieren Sie sich hier.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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