DSGVO und Softwareentwicklung

Guido Kluck, LL.M. | 24. März 2020

Immer dann, wenn Daten verarbeitet werden, gelten die Vorgaben der DSGVO. Dies geschieht meist softwaregestützt. Wir erklären, was bei der Softwareentwicklung datenschutzrechtlich zu beachten ist.

Welche Vorgaben der DSGVO sind bei Softwareentwicklung zu beachten?

Für die Softwareentwicklung gelten dieselben Grundsätze wie bei allen anderen Datenverarbeitungen auch: Personenbezogene Daten müssen gem. Art. 5 Abs. 1 DSGVO rechtmäßig, transparent, zweckgebunden, richtig, vertraulich, zeitlich und auf das notwendige Maß begrenzt verarbeitet werden. Es gibt außerdem in Art. 20 DSGVO einen Anspruch auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus müssen nach dem aktuellen Stand der Technik geeignete technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, um die Rechte der betroffenen Personen zu schützen. Die von der Datenverarbeitung Betroffenen haben zum Beispiel einen Anspruch zu erfahren, ob und welche Daten von ihnen verarbeitet werden. Ferner gibt es einen Anspruch auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung. All diese Aspekte müssen in Softwareanwendungen umgesetzt werden. Es drohen sonst hohe Bußgelder.

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Fraglich ist, ob der Softwareentwickler oder der Auftraggeber für die Datenverarbeitung, die durch die Software geschieht, verantwortlich ist. Dies ist grundsätzlich der Auftraggeber, da dieser die Software erst nutzt und sie für Dritte zugänglich macht. Allerdings kann eine Software mangelhaft sein, wenn sie datenschutzrechtliche Vorgaben nicht erfüllt und sich damit nicht zur vereinbarten oder gewöhnlichen Verwendung eignet. Dann muss vom Softwareentwickler nachgebessert werden.

Es sollten also von Anfang an datenschutzrechtliche Fragestellungen in die Konzeptionierung der Software eingebaut werden und besprochen, wann personenbezogene Daten verarbeitet werden, welche Daten wirklich benötigt werden, ob geplante Sicherungstechniken wie Verschlüsselungen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und rechtliche Hinweistexte wie Impressum und Datenschutzerklärung an der richtigen Stelle eingebaut wurden.

Wie sind die Vorgaben der DSGVO bei der Softwareentwicklung umzusetzen?

Es muss sichergestellt werden, dass die Vorgaben der DSGVO bei der Softwareentwicklung eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Softwareentwickler entsprechend geschult werden müssen. Außerdem müssen sie sich und ihre Software stets auf dem aktuellen Stand der Technik halten. Die Software sollte also nicht nur vor Abschluss des Auftrags auf die Einhaltung der DSGVO-Vorgaben geprüft werden, sondern regelmäßig kontrolliert und geupdatet.

Fazit

Software datenschutzrechtlich abzusichern ist heutzutage essenziell und sollte auf jeden ernst genommen werden. Wenn in den Projekten von Anfang an konkrete Anforderungen festgelegt werden, sollte eine DSGVO-konforme Softwareentwicklung kein Problem sein. Die DSGVO trifft dazu recht konkrete Vorgaben, die in die Praxis umzusetzen sind. 

Sie haben Fragen zum Thema Softwareentwicklung und DSGVO?

Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir beantworten Ihre Fragen rund um Softwareentwicklung und DSGVO umgehend!

Haben Sie die Vorgaben der DSGVO auf Ihrer eigenen Webseite richtig umgesetzt? Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

21. Februar 2020

Abmahnung durch die Erdigo UG

Die Erdigo UG mahnte ein Konkurrenzunternehmen auf Grund verschiedener wettbewerbsrechtlicher Verstöße […]

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenverlängerung
49,00 €

Markenverlängerung

Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.

LEGAL SMART Rechtsprodukt Vertragscheck
299,00 €

Vertragscheck

Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.

LEGAL SMART Rechtsprodukt DSGVO Website Update
249,00 €

DSGVO Website Update

Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.