BGH zum Identitätsdiebstahl
Der BGH (Urt. v. 06.06.2019 – I ZR 216/17) musste über […]
Bei der Firma Apple kam es nun zu einem sog. Batterygate. Nutzer können 25 US-Doller Schadensersatz wegen der Leistungsdrosselung verlangen, wenn sie US-Bürger oder Halter einer Greencard sind. Das fordern nun auch Verbraucherschützer der Europäischen Union.
Wir erklären Ihnen was das für Sie bedeutet!
Apple hatte mit iOS 10.2.1 eine Leitungsdrosselung bei den Smartphones aktiviert. Das jeweilige Betriebssystem auf den Handys nahm daher an, dass die Akkus schwach wären.
Diese Drosselung führte zum Verlangsamen von Apps und daher entschieden sich viele User zum Kauf eines Smartphones der neueren Generation.
Verbraucherschützer der EU fordern nun, dass Apple für die Leistungsminderung auch Schadensersatz an Nutzer zahlen soll, wenn sie ihren Wohnsitz in Europa haben.
Gefordert wird dabei von europäischer Seite, dass Apple 60 EUR Schadensersatz zahlen soll. Das wäre mehr Entschädigung, als US-Bürger im Vergleich bekommen haben.
Jedoch wiegt auch der nachweisbare Vorwurf schwer! Der Konzern führte diese „Ausbremsung“ ein, ohne dass es dem Nutzer mitgeteilt wurde.
Betroffen sind die iPhones 6, 6 Plus, 6s, 6s Plus oder SE, also iPhones die mit dem besagten iOS 10.2.1 liefen oder mit späterem Betriebssystem.
Es können aber auch Entschädigungsansprüche für iPhone 7 oder 7 Plus geltend gemacht werden, wenn das iOS 11.2 oder ein späteres Betriebssystem lief.
In den EU-Ländern gibt es verschiedene Organisationen, die sich für die Apple User einsetzen. Darunter sind: Deco-Proteste (Portugal), AltroConsumo (Italien), OCU (Spanien) & Test Aankoop (Belgien).
Zusammengeschlossen haben sie sich unter dem Oberbegriff „Euroconsumers.org“
In Frankreich haben Verbraucherschützer bereits erreicht, dass Apple an die User eine Entschädigung für die Leistungsdrosselung zahlen muss. Die Entschädigungszahlung bemisst sich auf insgesamt 25 Millionen Euro.
Direction générale de la concurrence, de la consommation et de la répression des fraudes (DGCCRF) – für wettbewerbsrechtliche und Verbrauchschutzfragen zuständige Abteilung des französischen Finanz- und Wirtschaftsministerium teilte am 07.02.2020 mit:
„Die Untersuchung habe ergeben, dass iPhone-Besitzer vor der Installation von iOS 10.2.1 und 11.2 nicht darüber informiert worden sind, dass ihr Gerät durch das Update möglicherweise ausgebremst wird…“
Mit dem neuen Betriebssystem iOS 13 hat Apple ein neues Feature für das Batterymanagement eingeführt. „Mit der Option „Optimized Battery Charging“ wird die Ladekapazität auf 80 Prozent begrenzt, wenn das iPhone über Nacht am Netzteil geladen wird. Die restlichen 20 Prozent werden dann geladen, bevor der Anwender das Gerät benötigt. Damit dies rechtzeitig geschieht, muss die Software zunächst die Nutzungsgewohnheiten analysieren.“
Der Grund für diese Begrenzung:
Eine komplette Aufladung und das Halten des Auflandungsniveaus beeinflussen die Lebensdauer eines Lithium-Ionen-Akkus negativ.
„Als optimaler Ladestand gelten Werte zwischen 30 und 80 Prozent. Dadurch soll laut Batterieexperten die Anzahl von Ladezyklen steigen und somit die Lebensdauer des Akkus verlängern. Untersuchungen haben gezeigt, dass statt einer Aufladung von 0 auf 100 Prozent bereits die Begrenzung auf 80 Prozent die Lebensdauer des Energiespenders um das Zweifache verlängern kann. Die Langlebigkeit von Lithium-Ionen-Batterien wird jedoch nicht nur durch die Anzahl der Ladezyklen, sondern auch durch die Umgebungsbedingungen bestimmt. Das schlimmste für einen Akku ist es, die Ladekapazität bei voller Ladung und erhöhten Temperaturen zu halten.
Die Problematik beim Aufladen von Lithium-Ionen-Akkus ist der Branche schon länger bekannt.“
Auch eine Entschuldigung des Konzernchefs und das Angebot den Akku verbilligt austauschen zu lassen, kann den Schaden, den die User erlitten haben, nicht kompensieren. Daher ist es richtig, dass nun Verbraucherschutzorganisationen dementsprechend Druck auf Apple machen. Jedoch ist die individuelle Entschädigung zu gering ausgefallen. Apple kann sich also hinter der Vielzahl an Usern verstecken und somit ihre Entschädigungszahlung so gering wie möglich halten. Damit wird der Großkonzern einseitig gestärkt, während beim User selbst nur sehr wenig ankommt. Daher sollten Sie als Betroffene Ihren individuellen Schaden ebenfalls umgehend geltend machen!
Melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen bezüglich einer Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches schnell und unkompliziert zur Seite und beraten Sie sehr gern in allen rechtlichen Belangen.
Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema Sammelklage gegen AppleCare.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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