Wie müssen Arbeitgeber sich in Zeiten von Corona verhalten?
Immer mehr Arbeitgeber fragen sich, was zu tun ist, wenn es […]
Das Jahr 2021 bringt einige Neuerungen im Arbeitsrecht mit sich. Welche das sind, erfahren Sie in diesem Artikel!
Zunächst steigt der Mindestlohn von 9,35 Euro brutto auf 9,50 Euro brutto. Ab Juli 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,60 Euro brutto.
Ab dem 1.1.2022 steigt der Mindestlohn auf 9,52 Euro an und ab dem 1.7.2022 auf 10,45 Euro.
In diesem Jahr kommt eine Steuererleichterung für das Arbeiten im Home-Office. Das hat der Bundesrat und der Bundestag beschlossen. Personen, die im Home-Office beschäftigt sind, können nun fünf Euro pro Tag als Werbungskosten steuerlich absetzen. Allerdings ist die jährliche Gesamtsumme auf 600 Euro begrenzt.
Die Zeiten des berühmten „gelben Scheins“ sind im Jahr 2021 beendet. Nun kommt die digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Ab dem 01.01.2021 senden die Ärzte die Information über die Arbeitsunfähigkeit direkt elektronisch an die Krankenkasse. In einer Übergangsphase bis zum 31.12.2021 bekommen Arbeitnehmer zusätzlich die alte Variante in Papierform, die sie dem Arbeitgeber vorlegen müssen. Ab dem 01.01.2022 erhalten Unternehmen dann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Krankenkasse elektronisch übermittelt. Für Privatversicherte bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Rechtstipp: Denken Sie daran, dass auch bei elektronischer Übermittlung weiterhin die Pflicht besteht dem Arbeitgeber unverzüglich die Krankheit zu melden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Das Kurzarbeitergeld wird bis ins Jahr 2021 verlängert. Das soll den Unternehmen und Beschäftigten eine gewisse finanzielle Sicherheit geben. Das Kurzarbeitergeld wird dabei von 60% auf 70% erhöht, für Berufstätige mit Kindern von 67% auf 77% und ab dem siebten Monat der Kurzarbeit auf 80% bzw. auf 87% des Mindestlohns.
Arbeitgeber, die ihren Mitarbeiten einen Corona-Bonus zahlen, genießen steuerliche Begünstigungen. Die Frist für die Zahlung des Bonus wurde vom 31.12.2020 bis zum 30.6.2021 verlängert. Die Steuerbefreiung ist jedoch insgesamt nur einmal möglich!
Rechtstipp: Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld bleiben auch in 2021 steuerfrei.
Pendler können ab dem 1.1.2021 von einer erhöhten Pendlerpauschale profitieren. Ab 21 km Entfernung wird die Pauschale auf 35 Cent angehoben. Für Geringverdiener hat der Gesetzgeber eine „Mobilitätsprämie“ eingeführt. Diese Prämie gilt in Höhe von 14 % gemäß der neuen Entfernungspauschale.
Durch das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz sollen künftig Leiharbeit und Werkverträge in der Fleischindustrie verboten werden. Das Ziel ist geordnete Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie zu schaffen.
Rechtstipp: Ab dem 1.4.2021 ist Leiharbeit in Schlachtbetrieben nicht mehr erlaubt, ab dem 1.1.2021 sind Werkverträge und ab dem 1.4.2021 Zeitarbeit verboten.
Das Schlachten darf dabei nur noch von Stammpersonal durchgeführt werden. Hierbei sind kleine Betriebe von weniger als 50 Mitarbeitern aber ausgenommen!
Auch bei Auftragsspitzen gibt es Ausnahmen vom Leiharbeitsverbot, die durch einen Tarifvertrag geregelt werden können.
Der Mindestlohn für Pflegekräfte steigt für qualifizierte Pfleger ab 1.4.2021 auf 12,50 Euro West und 12,20 Euro Ost und ab 1.4.2022 auf einheitlich 13,20 Euro Ost und West, für qualifizierte Pflegekräfte ab 1.7.2021 auf 15 Euro, ab 1.4.2022 auf 15,40 Euro. Und auch der Urlaubsanspruch wird erhöht. So erhalten Pflegekräfte künftig 6 Tage mehr Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche.
Die neue Grundrente wird ab 2021 zusätzlich zum Rentenanspruch gezahlt, wenn man 33 Jahre Grundrentenzeit vorweisen kann und in dieser Zeit unterschiedlich verdient hat.
Rechtstipp: die Rentenversicherung prüft automatisch diesen Anspruch. Sie müssen also nichts tun! Das allerdings wird wohl erst in der Mitte des Jahres 2021 erfolgen und sich bis 2022 hinziehen.
Ab 2021 wird der Solidaritätszuschlag wegfallen, allerdings nicht für alle Bürger. Jedoch müssen ihn 90% der Steuerzahler nicht mehr bezahlen und insgesamt 6,5% zahlen weniger. Wer wenig verdient, zahlt bereits heute wegen der bestehenden Freigrenzen wenig bis keinen Solidaritätszuschlag und wird demzufolge den Wegfall des sog. „Solis“ auch nicht so stark spüren.
Im Jahr 2021 kommen für Bürgerinnen und Bürger wieder einige Neuerungen zu, die teilweise auch schon seit langer Zeit überfällig waren. Haben Sie Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und berate Sie gerne.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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