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Das LG Gießen hat ein wegweisendes Urteil für Glücksspielangebote im Internet gefällt (Az. 4 O 84/20). Dabei entschieden die Richter in einem Fall, dass ein Spielsüchtiger seine auf einer Online-Casino-Webseite verlorenen Einsätze zurückerstattet bekommen muss. Dabei geht es um rund 12.000 Euro!
Was dieses Urteil für Sie bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel!
In dem Rechtsstreit ging es genauer gesagt um die Frage, ob der Betreiber der Online-Casino-Website eine gültige Lizenz für Deutschland hat. Die Richter schlossen sich der Auffassung des Klägers an und urteilten, dass das Online-Casino keine gültige Lizenz für Deutschland hat.
Damit handelt es sich um illegales Glücksspiel! Für die Einsätze gibt es demnach auch keine rechtliche Grundlage – verlorene Beiträge müssen demnach zurückerstattet werden.
Die Website-Betreiber besitzen im konkreten Fall zwar eine Lizenz in Malta, diese ist aber für Deutschland nicht ausreichend.
In Deutschland kann man nur in Schleswig-Holstein Lizenzen erwerben und daher ist das Online-Glücksspiel auch nur für Bürger dieses Bundeslandes möglich.
Im Juli 2021 tritt außerdem der Glücksspiel-Staatsvertrag in Kraft. § 4 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland (GlüStV) erklärt in Absatz 4: „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“
Die angekündigten Änderungen der Glücksspielregulierung nach dem GlüNeuRStV-E versprechen vor allem Rechtssicherheit. Sollte das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet fortan im gesamten Bundesgebiet für Anbieter mit entsprechender Erlaubnis zulässig sein, dürften sich weitaus weniger Probleme ergeben. Das Wirrwarr um die Frage der Legalität von Online-Glücksspielen könnte dadurch geklärt werden.
Schon der BGH hat im Jahr 1962 entschieden: „Ein Spielvertrag, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist schlechthin nichtig; und das auf Grund eines solchen Vertrages Geleistete kann aus dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden.“ (Urt. v. 12.07.1962 – VII ZR 28/61).
Im Oktober 2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem Verfassungsrecht und dem Unionsrecht vereinbar ist (Urt. v. 26.10.2017 – 8 C 18.16). Dem haben sich seit dem auch mehrere Oberlandesgerichte angeschlossen, zuletzt das OLG NRW (Beschl. v. 30.03.2020 – 13 B 1696/19).
Rechtstipp: Eine Duldung von Online Casinoangeboten OHNE Lizenz scheidet bereits aus Rechtsstaatlichkeitsgründen aus.
Dadurch, dass das Glücksspiel in Deutschland verboten ist, sind die Verträge, die mit den Glücksspielanbietern geschlossen sind, unwirksam. § 134 BGB regelt die Nichtigkeit von Verträgen, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.
Durch die Nichtigkeit des Vertrags hat der Spieler seine Leistung, also die Zahlung des Geldes, ohne einen Rechtsgrund vollzogen und kann sich das Geld gem. § 812 BGB vom Online-Casino zurückholen. Die Frist dafür beträgt 3 Jahre und beginnt erst mit Ende des laufenden Jahres.
Die Entscheidung des LG Gießen könnte Spieler dazu bringen ihre verloren Beiträge auch zurückzufordern. Rechtlich wäre das ohne Probleme möglich! Anbieter von Online-Glücksspiele, ohne Lizenz in Deutschland, sollten sich also auf Rückforderungsansprüche gefasst machen.
Genauer erklärt, es fehlt bei einem Spiel mit einem illegalen Online Casino an einem Rechtsgrund, weil der Rahmenvertrag schon gegen ein Verbotsgesetz verstößt, nämlich gegen § 4 Abs. 1 S.2 GlüStV.
In diesem Sinne können Verbraucher, wenn sie beispielsweise im Rahmen ihres Online-Glücksspiels verloren haben, das Geleistete auf dem Zivilrechtsweg zurückverlangen. Da die Chancen nicht gering einzuschätzen sind, lohnt sich das Anstreben eines Gerichtsverfahrens. Gerade die Tatsache, dass die Abweisung einer Klage bzw. die Ablehnung des Rückforderungsanspruchs eines durch ein illegales Online-Casino geschädigten Verbrauchers mit der Legalisierung einer an sich in Deutschland illegalen Forderung gleichzusetzen wäre, spricht dafür, dass die Gerichte weiterhin für die Verbraucher entscheiden werden.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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