Abmahnung aktuell: Eminem – Recovery
Die Rechtsanwaltssozietät Rasch mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment […]
Twitter gehört, wie andere Social Media Accounts, zum Alltag unserer Zeit. Täglich verschicken User Millionen Nachrichten, Tweeds und Fotos. Posts liked und kommentiert man schnell. Dabei kommt es auch zu „Cybermobbing“ und Sperrungen von Social Media Accounts. Es kommt aber vor, dass diese Sperrungen unbegründet sind.
Was Sie gegen eine Sperrung tun können, erfahren Sie in diesem Artikel!
Mit der Registrierung in einem sozialen Netzwerk schließen die Parteien (Netzwerkbetreiber und Nutzer) einen Nutzungsvertrag. Der Betreiber verpflichtet dabei die Nutzer eine Reihe von Verhaltensnormen einzuhalten, wie etwa die „Nutzungsbedingungen“ und „Gemeinschaftsstandards“.
Man könnte es sozusagen mit einem Hausrecht auf einer Social Media Plattform vergleichen. Das Hausrecht ist in §§ 1004 Abs.1, 858, 862 BGB geregelt.
Rechtstipp: Bei den Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards handelt es sich um für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die als AGB in den §§ 305 ff. BGB geregelt sind.
Natürlich sind rechtswidrige Inhalte zu löschen! Aber wann sind Inhalte überhaupt rechtswidrig? Das ist natürlich nicht so pauschal zu sagen.
Rechtswidrig sind Inhalte, die gegen Strafgesetze und/ oder absolute Rechte Privater verstoßen.
Darunter zählen zB. Beleidigungs- und Verleumdungstatbestände (§ 130 StGB) oder Verstöße gegen das Urheberrecht (§ 106 UrhG).
Rechtstipp: Bei Kenntnis eines rechtswidrigen Inhalts trifft den Betreiber der Social Media Plattform eine Handlungspflicht, den Beitrag zu löschen!
Mit Inkrafttreten des NetzDG ist das Thema Meinungsfreiheit aktueller denn je. Gem. §§ 3 Abs.2 Nr. 1-3 iVm § 1 Abs.3 NetzDG, besteht eine Pflicht des Betreibers zum Löschen rechtswidriger Inhalte. Die Gesetzesbegründung sieht dabei bezüglich rechtmäßiger Inhalte jedoch einen Vorbehalt vor. Denn niemand muss hinnehmen, dass seine legitimen Äußerungen aus sozialen Netzwerken entfernt werden. (BT-DRS. 18/12356, 23.)
Die starke Löschpraxis von Social Media führt zum sog. „Chilling effect“ und dadurch wiederum zum „overblocking“ und diese starke Löschpraxis wiederum könnte Nutzer aus Angst vor Stigmatisierung von vornherein davor abschrecken, sich „kritisch“ zu äußern.
Wie gehen Betreiber grds. vor? Bei Beschwerden prüfen sie zunächst, ob der Beitrag gegen die eigenen Gemeinschaftsstandards verstößt. Ist das der Fall, wird der Beitrag weltweit gelöscht. Danach prüfen sie in einem zweiten Schritt, ob der Beitrag gegen nationale deutsche Strafnormen verstößt. Ist das der Fall, wird der Beitrag für den Zugang aus Deutschland gesperrt.
Sollte man ihren Account trotz eines rechtmäßigen Beitrags sperren, raten wir Ihnen sich an den Betreiber zu wenden und um Mitteilung zu bitten, worauf die Accountsperre basiert. Hier sollte Ihr Widerspruch gegen die Sperrung deutlich werden. Gleichzeitig sollte Sie um Freigabe des Accounts binnen einer Woche auffordern. Bitte geben Sie u.a. Ihren Benutzernamen an und den URL zum Account.
„Sehr geehrte Damen und Herren, ich kann mich nicht mehr in meinen Account (Account-Name: [Name] und URL zu meinem Account: https://…….com/[Name]) einloggen, da er gesperrt ist.
Ich habe nicht gegen die Nutzungsregeln oder andere Vorschriften verstoßen und widerspreche hiermit der Sperrung meines Accounts.
Ich nutze (Social Media Plattform) intensiv und pflege diesen Account nachhaltig. Daher habe mir eine große Community aufgebaut, die von mir regelmäßige Beiträge erwartet. Die Sperrung meines Accounts schränkt mich erheblich ein. Ich bitte Sie daher, mir den Grund der Accountsperrung zu nennen und die Sperrung unverzüglich aufzuheben und meinen Account binnen 5 Tagen wieder freizuschalten.
Sollte diese Frist fruchtlos ablaufen, sehe ich mich gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]“
Falls Sie von einer Sperrung Ihres Social Media Accounts betroffen sind, haben Sie einen Rechtsanspruch darauf, dass Ihnen der Zugang zu Ihrem Account wieder eingeräumt wird, da Sie einen schuldrechtlichen Vertrag mit dem Plattformbetreiber geschlossen haben. Außerdem könnten Sie Schadensersatzansprüche gem. §§ 280 Abs. 1 BGB gelten machen, wenn Ihnen durch die rechtswidrige Sperrung (wirtschaftliche) Schäden entstanden sind.
Sie haben Fragen zum Thema Social Media, Ihr Account wurde gesperrt und Sie möchten anwaltliche Hilfe? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte und können Klage gegen die Sperrung im Rahmen eines Eilverfahren einlegen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDie Rechtsanwaltssozietät Rasch mahnt aktuell im Auftrag der Sony Music Entertainment […]
Nachdem der EuGH letztes Jahr die Fanpage-Betreiber und Facebook als gemeinsam […]
In einem Urteil vom 03.06.2022 (Az. 6 U 31/22) urteilte das […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.