Arbeiten zur Zeit des Corona Virus
Das Corona Virus verbreitet sich gerade rasend schnell. Arbeitgeber und Arbeitnehmer […]
Viele Arbeitnehmer haben sich an die Arbeit im Homeoffice gewöhnt und die Vorteile schätzen gelernt. Arbeitgeber jedoch möchten ihre Arbeitnehmer lieber im Büro sehen.
Wann Arbeitnehmer Anspruch auf Homeoffice haben, erfahren Sie in diesem Artikel!
Die Arbeit im Team vor Ort im Büro hat viele Vorteile und positive Nebeneffekte, die Arbeitgeber gerne sehen. Natürlich wird das Gemeinschaftsgefühl des Teams gestärkt, wenn man sich täglich sieht. Außerdem kann der Austausch mit den Kollegen die eigenen Ideen und Inspirationen positiv beeinflussen. Gerade in Bereichen, die von der Kommunikation mit anderen lebt, ist diese Form der Interaktion von großer Bedeutung. Durch das Arbeitsumfeld können sich Arbeitnehmer auch viel besser auf die Arbeit konzentrieren, wenn man z.B. nicht durch das heimische Telefon oder einen an der Tür klingelnden Nachbarn abgelenkt wird.
Auch das Homeoffice bringt sehr viele Vorteile mit sich. Arbeitgeber müssen dann z.B. keine großen Büros anmieten und unterhalten. Für den Arbeitnehmer bedeutet es mehr Flexibilität und auch unter Umständen viel Zeitersparnis durch die eingesparten Fahrtwege zur Arbeit.
„Nur ein Prozent der Mitarbeiter, die wegen Corona im Homeoffice statt im Großraumbüro tätig sind, möchten dorthin zurück. Rund 38 Prozent würden stattdessen lieber in einem Einzelbüro arbeiten und 12 Prozent im Homeoffice bleiben beziehungsweise mobil tätig sein, wie der Branchenverband Bitkom Anfang dieses Jahres bei einer repräsentativen Umfrage herausfand.“
Natürlich auch in Zeiten nach Corona, verringert die Arbeit im Homeoffice während der Grippesaison auch die Ansteckungsgefahr. Das ist für den Arbeitgeber positiv, da er im Krankheitsfall nicht auf Arbeitskräfte verzichten muss und für den Arbeitnehmer schon allein aufgrund der eigenen Gesundheit wichtig.
Viele fragen sich daher, ob es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice gibt? Dazu können wir schon hier sagen, dass es einen Anspruch auf Homeoffice im Arbeitsrecht nicht gibt.
Gem. § 106 GewO hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und darf im Rahmen dessen über den Arbeitsort der Arbeitnehmer entscheiden.
Rechtstipp: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen.
Aber ein Recht auf Homeoffice würde Arbeitgebern auch eine klare rechtliche Vorgabe geben, an die sie sich halten müssen. Zur Zeit müssen Arbeitgeber sehr oft fallbezogen und flexibel entscheiden, was auch zu Differenzen im Betrieb führen kann. Dennoch raten wir Arbeitgebern so gut es geht flexibel zu bleiben und bei arbeitsrechtlichen Fragen mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen.
Ob es bei den aktuell gesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht bleiben wird, bleibt abzuwarten. Der Gesetzgeber diskutiert über einen Gesetzesentwurf, der ein Recht auf Homeoffice vorsehen könnte. Jedoch trifft diese Idee nicht überall auf positive Zustimmung. Peter Altmaier äußerte sich beispielsweise dazu, dass ein Rechtsanspruch auf Homeoffice nicht notwendig sei, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Er forderte mehr Flexibilität und keine starren gesetzlichen Regelungen.
Problematisch an der Idee auf ein Recht auf Homeoffice ist nach unserer Ansicht auch, dass Beschäftigte im Homeoffice Arbeitsschutz- und Arbeitszeitgesetze evtl. nicht eingehalten werden können. Wir stehen in diesem Punkt gerne Arbeitgebern zur Seite, weil ein Verstoß gegen Arbeitsschutz-und Arbeitszeitgesetze weitreichende Konsequenzen haben kann.
Außerdem lassen sich nicht alle Aufgaben von zu Hause erledigen, sodass es die Belegschaft spalten könnte, wenn ein Teil der Arbeitnehmer zu Hause arbeitet und der andere Teil zur Verrichtung der vertraglich vereinbarten Arbeit an den Dienstort kommen muss.
Sie haben Fragen zum Thema Homeoffice? Melden Sie sich bei uns! Unser im Arbeitsrecht spezialisiertes Team steht Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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