Ab heute gilt sie: Die DL-InfoV

Guido Kluck, LL.M. | 17. Mai 2010

Bereits vor einiger Zeit hatten wir in diesem Rahmen über die neue Dienstleistungsinformationsverordnung berichtet. Ab heute ist sie nun in Kraft und bürdet Dienstleistern erhebliche Pflichten auf, die es zu berücksichtigen gilt.

Dienstleistern ist die Umsetzung der DL-InfoV dringend zu empfehlen. Neben der Gefahr eines Bußgeldes von bis zu EUR 1.000,00 droht bei Nichtbeachtung darüber hinaus die Gefahr einer Abmahnung durch einen Mitbewerber.

Aus diesem Grunde haben wir einen Ratgeber erstellt, welcher übersichtlich über die wesentlichen Pflichten für Dienstleister informiert. Der Ratgeber ist abrufbar unter http://www.wklegal.de/service/ratgeber-dl-infov

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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