Abgasskandal: Mercedes muss Fahrzeuge zurückrufen

Guido Kluck, LL.M. | 3. Juli 2019

Der Abgasskandal nimmt kein Ende. Dieses Mal hat es Mercedes erwischt, jedoch auch nicht zum ersten Mal. Wir berichteten bereits über die sogenannten Thermofenster, die Mercedes in seine Fahrzeuge verbaut hat. Dieses Mal geht es bei dem Rückruf um die „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“.

Was ist eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung?

Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, kurz Kühlwertsollabsenkung, soll den Kühlmittelkreislauf kühler halten, damit sich das Motoröl langsamer aufwärmt und auf dem Prüfstand der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide eingehalten werden kann. Diese Funktion soll nur während der Prüfung aktiviert sein und im normalen Straßenverkehr nicht laufen. Stimmen die Vorwürfe des KBA, handelt es sich dabei um eine unerlaubte Abschalteinrichtung, da die Grenzwerte im Straßenverkehr überschritten werden.

Was sind Abschalteinrichtungen?

Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die vorgegebenen Grenzwerte ausstoßen, während sie im normalen Straßenverkehr die Abgaswerte deutlich überschreiten. Der Abgasskandal läuft nun schon seit mehreren Jahren und betrifft mehrere Autohersteller und Millionen Fahrzeuge. Die verbauten Abschaltvorrichtungen verstoßen gegen die EU-Verordnung Nr. 168/2013 von 2013, die in Artikel 19 Abschalteinrichtungen explizit verbietet. Sie sind nur erlaubt, wenn die den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge gewährleistet. Darauf hatte sich Mercedes schon letztes Jahr bei den Thermofenstern berufen, jedoch ohne Erfolg.

Was sagt Mercedes zum Rückruf?

Mercedes bestreitet die Vorwürfe. Der Konzern will gegen die Betrugsvorwürde juristisch vorgehen. Dennoch will der Konzern kooperieren und den Rückruf des Kraftfahrbundesamts umsetzen.

Welche Fahrzeuge sind vom Abgasskandal betroffen?

Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat zunächst rund 60.000 Fahrzeuge zurückgerufen. Dabei handelt es sich um das Modell GLK 220 CDI. Betroffen sind Fahrzeuge, die von 2012-2015 gebaut wurden. Dies könnte jedoch nur der Anfang sein. Die Ermittlungen gegen Mercedes solle ausgeweitet werden. Die Software soll in den Motoren OM 642 und OM 651 verbaut worden sein. Dann wären über 700.000 Fahrzeuge im Abgasskandal betroffen.

Was sollte betroffene Fahrzeuginhaber tun?

Wer ein Fahrzeug hat, dass von der Rückrufaktion und damit dem Abgasskandal betroffen ist, sollte es zur Untersuchung und eventuellen Umrüstung in die Werkstatt bringen. Ansonsten droht eine Betriebsuntersagung, die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Urt. v 23.05.2019 – 5 A 2183/18) rechtmäßig ist. Wer also dem Rückruf nicht folgeleistet, riskiert, mit dem Auto bald nicht mehr fahren zu dürfen.

Jetzt teilen:

Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTOR

Das könnte Sie auch interessieren

Holen Sie sich Unterstützung

SIE HABEN NOCH FRAGEN?

Online Termin vereinbaren

Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.

Antworten per WhatsApp

LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.

LEGAL SMART Anwaltshotline

Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.

LEGAL SMART RECHTSPRODUKTE

ANWALTLICHE LEISTUNG ZUM FESTPREIS

LEGAL SMART Rechtsprodukt Markenanmeldung EU
899,00 €

Markenanmeldung EU

Mit der EU Marke ist Ihre Marke europaweit geschützt und sichert Sie und Ihre Marke vor parallelen Marken in anderen europäischen Staaten. Nutzen Sie jetzt Ihre Chance auf Ihre EU Marke

MEHR PRODUKTE Anwaltliche Leistung zum Festpreis

LEGAL SMART Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.