Die Risiken der Musterfeststellungsklage und sinnvolle Alternativen
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Der Abgasskandal nimmt kein Ende. Dieses Mal hat es Mercedes erwischt, jedoch auch nicht zum ersten Mal. Wir berichteten bereits über die sogenannten Thermofenster, die Mercedes in seine Fahrzeuge verbaut hat. Dieses Mal geht es bei dem Rückruf um die „Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung“.
Die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, kurz Kühlwertsollabsenkung, soll den Kühlmittelkreislauf kühler halten, damit sich das Motoröl langsamer aufwärmt und auf dem Prüfstand der gesetzliche Grenzwert für Stickoxide eingehalten werden kann. Diese Funktion soll nur während der Prüfung aktiviert sein und im normalen Straßenverkehr nicht laufen. Stimmen die Vorwürfe des KBA, handelt es sich dabei um eine unerlaubte Abschalteinrichtung, da die Grenzwerte im Straßenverkehr überschritten werden.
Abschalteinrichtungen sorgen dafür, dass die Fahrzeuge auf dem Prüfstand die vorgegebenen Grenzwerte ausstoßen, während sie im normalen Straßenverkehr die Abgaswerte deutlich überschreiten. Der Abgasskandal läuft nun schon seit mehreren Jahren und betrifft mehrere Autohersteller und Millionen Fahrzeuge. Die verbauten Abschaltvorrichtungen verstoßen gegen die EU-Verordnung Nr. 168/2013 von 2013, die in Artikel 19 Abschalteinrichtungen explizit verbietet. Sie sind nur erlaubt, wenn die den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb der Fahrzeuge gewährleistet. Darauf hatte sich Mercedes schon letztes Jahr bei den Thermofenstern berufen, jedoch ohne Erfolg.
Mercedes bestreitet die Vorwürfe. Der Konzern will gegen die Betrugsvorwürde juristisch vorgehen. Dennoch will der Konzern kooperieren und den Rückruf des Kraftfahrbundesamts umsetzen.
Das Kraftfahrbundesamt (KBA) hat zunächst rund 60.000 Fahrzeuge zurückgerufen. Dabei handelt es sich um das Modell GLK 220 CDI. Betroffen sind Fahrzeuge, die von 2012-2015 gebaut wurden. Dies könnte jedoch nur der Anfang sein. Die Ermittlungen gegen Mercedes solle ausgeweitet werden. Die Software soll in den Motoren OM 642 und OM 651 verbaut worden sein. Dann wären über 700.000 Fahrzeuge im Abgasskandal betroffen.
Wer ein Fahrzeug hat, dass von der Rückrufaktion und damit dem Abgasskandal betroffen ist, sollte es zur Untersuchung und eventuellen Umrüstung in die Werkstatt bringen. Ansonsten droht eine Betriebsuntersagung, die nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover (Urt. v 23.05.2019 – 5 A 2183/18) rechtmäßig ist. Wer also dem Rückruf nicht folgeleistet, riskiert, mit dem Auto bald nicht mehr fahren zu dürfen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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