Das Thema Abmahnung ist nach wie vor besonders bei kleinen und mittelständischen Unternehmen tagesaktuell. So zeigen aktuelle Statistiken, dass nahezu jeder zweite Onlinehändler in Deutschland innerhalb der letzten zwölf Monate abgemahnt worden ist. Teilweise erhielten Online-Shop-Betreiber sogar mehrere Abmahnungen innerhalb der letzten Monate.
Grund und Ursache ist die Vielzahl an potentiellen Fehlerquellen in allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung und Impressum. Mangels Bagatellschwelle führt nahezu jeder Verstoß zu einer Abmahnung, weil jeder Verstoß gegen eine gesetzliche Norm verstößt und damit zumindest über § 4 Nr. 11 UWG oder – als neuestem Trend – § 5a UWG abmahnbar ist.
Aus diesem Grunde stellen wir Ihnen nachfolgende die häufigsten Gründe für eine Abmahnung vor.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- AGB werden lediglich in einem zu kleinen Scrollkasten zur Verfügung gestellt
- Es wird der falsche Erfüllungsort angegeben
- Es wird der falsche Gerichtsstand angegeben
- Es gibt keine Regelung zum Vertragsschluss
- Verwendung der Klausel, dass Nebenabreden nur wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen
- "Alle Angebote sind – auch bzgl. der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich"
- Fehlen einer Widerrufsbelehrung
- Gleichzeitige Widerrufs- und Rückgabebelehrung
- Verwendung der nicht mehr gültigen Musterwiderrufsbelehrung
- Bezugnahme auf eine Verbrauchergemeinschaft
- Keine Angabe über den Widerrufsfristbeginn
- Angabe eines falschen Widerrufsfristbeginns
- Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat
- Die Information, die Voraussetzung für den Fristbeginn sei die Erfüllung der Anforderungen des § 312c Abs. 2 BGB i.V.m. § 3 BGB-Info.
- Keine Angabe des Widerrufsadressaten
- Verweis auf das Impressum bzgl. des Widerrufsadressaten
- Angabe der Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
- Irreführende Angaben zur Faxnummer innerhalb der Widerrufsbelehrung
- Abhängigkeit des Widerrufs von Frankierung
- Unfreie Warenrücksendung wird nicht angenommen
- Rücksendekosten werden pauschal dem Käufer auferlegt
- Falscher Warenwert bei Rücksendekostentragung angegeben (50 Euro statt 40, …)
- Hinweis, dass auch bei einem höheren Warenwert als 40 Euro die Rücksendekosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs keine Anzahlung geleistet worden sei
- Dem Kunden werden im Falle des Widerrufs nicht die verauslagten Versandkosten erstattet
- Nur in den AGB, nicht aber in der Widerrufsbelehrung wird geregelt, dass der Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware zu tragen habe.
- Widerrufsbelehrung befindet sich in zu kleinem Scrollkasten
- Widerrufsbelehrung enthält keine oder fehlerhafte Angaben zu Rechtsfolgen
- Fehlender Hinweis, dass auch der Unternehmer die empfangenen Leistungen und gezogene Nutzungen herauszugeben hat
- Fehlender Hinweis auf die Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Verschlechterung der Sache
- Fehlender Hinweis, dass der Verbraucher im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages ein Recht auf Erstattung aller von ihm erbrachten Zahlungen einschließlich etwaiger Zinsen hat
- Hinweis, dass Widerruf auch durch Rücksendung der Ware erfolgen kann, fehlt
- Hinweis, dass Widerruf nur durch Rücksendung der Ware erfolgen kann
- Hinweis, dass Kontaktaufnahme zur Geltendmachung des Widerrufsrechts notwendig sei
- Hinweis, dass Ware mit entfernten oder geöffneten Garantiesiegeln vom Umtausch ausgeschlossen sei
- Hinweis, dass Ware mit Gebrauchsspuren vom Umtausch ausgeschlossen sei
- Hinweis, dass eingeschweißte Ware durch Öffnen der Verpackung entsiegelt und damit vom Umtausch ausgeschlossen sei Ausübung des Widerrufsrechts wird auf Rückgabe in Originalverpackung beschränkt
- Ausübung des Widerrufsrechts nur bei Artikel in unbenutztem Zustand möglich
- Der Hinweis in einer Widerrufsbelehrung auf das Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen gem. § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB, wenn der Händler keine Dienstleistungen anbietet.
- Der Verbraucher trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs nach Übergabe an die Transportperson
- Pflicht zur unverzüglichen Anzeige bei Transportschäden
- Angaben hinsichtlich nicht hinreichend bestimmter Lieferfristen
- Hinweis, dass der Verbraucher die Ware versichern soll
- Vorbehalt der Selbstbelieferung
- Versandkosten müssen erfragt werden
- Keine Angabe von Versandkosten bei Auslandsversand
- Käufer muss Kosten der Rücksendung aus dem Ausland bei mangelhafter Sache tragen
- Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Selbstabholung
- Rücktritt des Verkäufers für den Fall, dass die Zustellung der Ware trotz einmaligem Auslieferungsversuch scheitert.
- Bei Nichtantritt der Reise wird dem Kunden pauschal der vollständige Reisepreis auferlegt ohne den Verbraucher darauf hinzuweisen, dass er die Möglichkeit der Darlegung eines geringeren Schadens hat
- Ausschluss der Gewährleistung
- Gewährleistung wird in Abhängigkeit zur Rechnung oder Kaufbeleg gestellt
- Vorbehalt der Art der Gewährleistung
- Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr
- Ausschluss des Schadensersatzes
- Haftungsausschluss bei subjektiver Unmöglichkeit
- Haftungsbeschränkungen in unzulässiger Form
- Haftungsbeschränkung bis zur Höhe des Kaufpreises
- Pflicht zur Rüge des Verbraucher gegenüber dem Hersteller
- Erweiterung des Eigentumsvorbehaltes
- Verwendung der Salvatorischen Klausel
- Zulassung der Aufrechnung nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen
- Klausel „Wenn Kunde nicht zahlt, verfügt Händler bzgl. Ware anderweitig“
- Festsetzung eines pauschalen Wertersatzes in Höhe von 100% im Falle des Widerrufs
- Vorbehalt bei Änderungen
- Vorbehalt zu Teillieferungen
- Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und technischen Details bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Zusicherung einer lebenslangen Garantie
- Werbung von Herstellern für 40-jährige Haltbarkeitsgarantie
- Werbung mit Garantie ohne Hinweis auf daneben bestehendes Gewährleistungsrecht
- Verwendung ungenauer Angaben bzgl. der Lieferzeit wie „in der Regel“ oder „ca.“
- Verwendung nicht identischer Produktbilder ohne entsprechenden Hinweis
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Impressum
- Kein Vorhalt eines Impressums
- Keine Angabe der E-Mail Adresse
- Statt einer E-Mail Adresse wird auf ein Kontaktformular verwiesen
- Telefonnummer wird nicht angegeben
- Postanschrift wird falsch angegeben
- Hinweis auf die Rechtsform fehlt
- Vertretungsberechtigte Person wird nicht angegeben
- Vertretungsberechtigte Gesellschafter werden nicht vollständig aufgeführt
- Bei einer GmbH wird der Name des Geschäftsführers nicht angegeben
- Vorname wird abgekürzt
- Registernummern werden nicht angegeben
- Widersprüchliche Angaben innerhalb der Impressumsangaben
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Besonders wichtige Regelungen, die regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen sind.
Preisangabenverordnung
- Die Angabe zur Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer wird unterlassen
- Für einen Tag gültige Werbung mit „ohne 19% Mehrwertsteuer“
- Angaben von Kleinunternehmern zur Umsatzsteuer, obwohl diese nicht erhoben wird
- Angaben zur Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer an falscher Stelle
- Artikelbeschreibung enthält unterschiedliche Angaben zur Mehrwertsteuer
- Grundpreisangaben sind nicht genannt
- Grundpreisangaben werden an falscher Stelle genannt
- Keine Angabe der für das Ausland bestimmten Versandkosten
- Keine Auflistung der Versandkosten in die EU, wenn ein Versand in die EU grundsätzlich angeboten wird
- Versandkosten werden nur in den AGB oder im Warenkorb angezeigt
- Nicht veröffentlichte gewichtsabhängige Versandkosten
- Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten
- Angabe einer Preisspanne bei Hotels
- Kein Hinweis vor Bestellprozess auf einen Paypalzuschlag
- Nicht klar erkennbare Ausweisung der Rahmenbedingungen bzw. wesentlichen Umstände (insbesondere Dauer oder zeitliche Befristung) einer Preissenkung oder Rabattaktion
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Textilkennzeichnungsgesetz
- Nichtkennzeichnung von kennzeichnungspflichtigen Textilien nach dem TextKennzG
- Keine Angaben zum Rohstoffgehalt (z.B. 100 % Baumwolle)
- Bambus wird als textiler Rohstoff angegeben
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Urheberrecht
- Unberechtigte Verwendung von Stadtplanausschnitten von Karthographieverlage
- Unberechtigte Verwendung fremder Produktbilder oder Artikelbeschreibungen
- Unberechtigte Verwendung fremder Werbeslogans
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Verpackungsverodnung
- Abwälzung der Verpackungsentsorgungskosten auf den Käufer
- Fehlender Hinweis auf Möglichkeit der kostenlosen Rückgabe von Verpackungs- und Versandmaterial
- Es wird nicht über Regeln der Verpackungsverordnung belehrt
- Online-Händler hat sich keinem Entsorgungsdienstleister für Verpackungen angeschlossen
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Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
- Irreführende Qualitätsberühmung in Werbung
- Irreführung über die stoffliche Zusammensetzung von Waren in Werbung
- Werbung mit irreführenden Wirkungsaussagen (z.B. bei Antikalkgeräten)
- Irreführende Werbung bei Multikernprozessoren (etwa 4 x 2,4 GHz = 9,6 GHz)
- Irreführende Werbung für günstige „No-Name-Produkte“, wenn es sich nicht um Originalware handelt
- Verwendung des Begriffs „Werbeware“ in Werbeanzeigen
- Bei Medikamenten/Kosmetika: Werbung mit unterschiedlichsten Heilwirkungen, obwohl diese tatsächlich nicht bestehen oder wissenschaftlich nicht hinreichend gesichert sind
- Werbung mit Begriff "Blitzversand" (obwohl kein besonders schneller Versand erfolgt)
- Werbung mit nicht transparente Versandrabatten bei Mehrfachbestellungen
- Werbung enthält intransparente (irreführende) Preisgegenüberstellungen
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit Preiswerbungsschlagwörtern
- Unlautere Werbung mit Begriff "Made in Germany"
- Werbeslogan "20% auf Alles – außer Tiernahrung"
- Anwalt wirbt auf Briefkopf, dass eine Auftretungsberechtigung an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten gegeben sei.
- Verschwiegen wird, dass es sich bei Ware um Auslaufmodell handelt
- Unzulässige Werbung mit Preisvorteilen
- Begriff "Ladenpreis"
- Falsches Gründungsjahr eines Unternehmens angegeben
- Werbung mit der Aussage „Solange der Vorrat reicht“
- Der Hinweis "CE-geprüft"
- Werbung mit sog. Heilsteinen
- Werbung mit Massagebrillen mit Wirkungsaussagen wie "verbesserte Sehkraft"
- Werbung mit: Verbraucher erhält Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
- Werbung mit: Verbraucher wird ein Widerrufs- oder Rückgaberecht eingeräumt
- Werbung mit: 24 Monate Gewährleistung bei Neuware
- Werbung mit: „Absolute Neuware in Originalverpackung“
- Werbung mit Konkurrenzpreisen
- Werbung mit nicht durchgeführten Tests
- Werbung mit Testergebnissen ohne Angabe der Fundstelle
- Verunglimpfung des Mitbewerbers
- Werbung mit falschen Herkunftsangaben
- Unverlangt zugesandte E-Mail Newsletter
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Abmahnfähige Verstöße bei ebay
- Eigene AGB regeln, dass der Vertrag erst mit Annahme durch den Versteigernden zustande kommt
- "Alle Angebote freibleibend"
- Vorbehalt von Preisänderungen
- Pauschalierter Schadensersatz in verdeckter Form
- „Änderungen der Abbildungen, Beschreibungen etc. sind unverbindlich“
- Keine Angabe der Versandkosten in unmittelbarer Nähe des „Sofort Kaufen“ Buttons
- Weiterreichung von Paypal-Gebühren ohne entsprechenden Hinweis
- Angebot einer Ware, die nicht geliefert werden kann
- Vertragsschluss erfolgt nicht mit Zugangsbestätigung, sondern erst mit Auftragsbestätigung
- Artikelbeschreibung verweist auf den Online-Shop
- Banner: „Verkäufer trägt ebay-Gebühren“
- Verwendung von Rückgabe- statt Widerrufsbelehrung
- Ausschluss des Widerrufsrechts
- Zweiwöchige Widerrufsfrist
- Widerrufsbelehrung wird nur in Form einer Grafikdatei vorgehalten, indem sie von einem externen Server in das Angebot geladen wird
- Widerrufsbelehrung befindet sich auf der „mich-Seite“
- Die Formulierung: "Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt."
- Ausweisung als Verbraucher/Privater, obwohl Unternehmereigenschaft vorliegt
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Wir möchten darauf hinweisen, dass diese Liste nicht abschließend ist, sondern lediglich die regelmäßigen Steitgegenstände von Abmahnungen darstellen soll.
Sollten Sie festgestellt haben, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Werbung oder Ihr Impressum Inhalte aufweist, welche mit den hier aufgeführten Tatbeständen übereinstimmt, besteht dringender Beratungsbedarf. Denn in diesem Fall liegt mindestens ein Abmahngrund vor.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.