Über Schadensersatz für Datenschutzverstoß muss der EuGH entscheiden
Ein Anwalt begehrte 500 Euro Schadensersatz für eine Werbe-Mail. Die Klage, […]
Aktuell mahnt die Rechtsanwaltssozietät Zimmermann & Decker Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk „Ich brauche Dich“ des Künstlers Xavier Naidoo ab. Die Single befindet sich regelmäßig in einer Sammlung mehrerer Musikwerke, wie etwa den „Top 100 Single Charts“.
Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von EUR 150,00 gefordert. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit EUR 6.000,00 in Ansatz gebracht.
Bei fristgerechter Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird Betroffenen angeboten, die Angelegenheit durch Zahlung eines pauschalierten Betrages in Höhe von EUR 425,00 endgültig außergerichtlich beizulegen.
Hinsichtlich des geltend gemachten Pauschalbetrages wird diesseits die Auffassung vertreten, dass der in Ansatz gebrachte Betrag überhöht und damit teilweise zurückzuweisen ist.
Risiken bestehen bei dieser Abmahnung durch die für Betroffene besonders nachteilige Unterlassungserklärung, die mit der Abmahnung übersandt wird. Betroffenen ist anzuraten die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht in der vorgegebenen Fassung zu unterschreiben. Rein vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass teilweise in Internetforen veröffentlichte modifizierte Unterlassungserklärungen noch weitergehende Nachteile enthalten, wenn man diese gegenüber dem “Abmahner” abgibt.
Auch dürfen wir darauf hinweisen, dass die vorgegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden sollten, da man nur bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung beseitigt, die erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursachen würde.
WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in sog. Fällen von Massenabmahnungen. Gerne stehen wir auch Ihnen für Ihre unverbindlichen Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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