Abmahnung aktuell: Mario Eylers wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß

Guido Kluck, LL.M. | 11. August 2010

Angebliche auf § 4 Nr. 11 UWG basierende Wettbewerbsverstöße wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen die Werbung mit Garantien über die Internethandelsplattform ebay werden aktuell durch Herrn Mario Eylers abgemahnt.

Von Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Der zu Grunde gelegte Streitwert beläuft sich auf EUR 10.000,00 wodurch sich angeblich zu erstattende Kosten der Abmahnung in Höhe von brutto EUR 775,64 ergeben.

Einerseits ist Betroffenen zu raten, die vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung genau zu prüfen, um etwaige Vertragsstrafen soweit möglich zu vermeiden. Andererseits stellt sich die Frage, ob die in Ansatz gebrachte Gebühr für einen derartigen Verstoß durch ein Gericht bestätigt werden würde.

Auch dürfen wir darauf hinweisen, dass die vorgegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden sollten, da man nur bei Einhaltung der vorgegebenen Fristen die Gefahr einer Einstweiligen Verfügung beseitigt, die erhebliche weitere Kosten für Betroffene verursachen würde.

 

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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