Krankschreibung per Telefon – wo liegen die Gefahren für Arbeitnehmer?
Mit der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll die Corona-Pandemie eingedämmt und […]
Sucht man im Internet nach der Wortmarke Explorer zusammen mit dem Begriff Abmahnung findet man Treffer, die bis ins Jahr 2001 zurückgehen. Das Unternehmen „Hans Rix Handelsgesellschaft mbH“ ist Inhaber der Wortmarke und geht seit vielen Jahren gegen Markenrechtsverstöße vor. Uns liegt aktuell die Forderung von 5001 Euro Vertragsstrafe wegen Markenrechtsverletzung vor.
Explorer ist eine eingetragene Wortmarke im Wassersportbereich. Die RIX GmbH vertreibt Camping- und Freizeitartikel. Sie verwendet die Marke für Wassersportartikel wie Boards für das Stand-Up-Paddling. Wenn Konkurrenten den Begriff für ihre eigenen Sportartikel nutzen, müssen sie, wie die Vergangenheit zeigt, mit Abmahnungen durch die RIX GmbH rechnen.
Wer den Begriff Explorer für Sportartikel verwendet und eine Abmahnung von der RIX GmbH, vertreten durch die Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwälte, erhält, wird einen Brief vorfinden, in dem eine strafbewährte Unterlassungserklärung genauso eingefordert wird wie der Ersatz der Kosten für die Abmahnung und Auskunft über den Umfang der Markennutzung gefordert wird.
Dass es die RIX GmbH ernst meint, zeigt sich nicht nur durch die Vielzahl der erteilten Abmahnungen, sondern auch dadurch, dass einige der Sachverhalte schon vor Gericht gelandet sind. Im Jahr 2016 erging eine einstweilige Verfügung des LG Kiel, in der es einem Unternehmen untersagt wurde, Campingartikel und Isomatten unter dem Begriff Explorer anzubieten. Ein Jahr später entschied das LG Hamburg in einem ähnlichen Fall genauso.
Wer eine Abmahnung erhält, sollte diese lesen und ernst nehmen. Keinesfalls aber sollte unbedacht und vorschnell die Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Diese sind oftmals überzogen und viel zu umfangreich. Wer die Vereinbarung unterschreibt und in Zukunft gegen sie verstößt, riskiert eine extrem hohe Vertragsstrafe.
Vielmehr sollte ein Anwalt kontaktiert werden, der prüft, ob die Waren wirklich Ähnlichkeit haben, der Streitwert richtig beziffert ist und eine Abmahnung gerechtfertigt. Andenken könnte man auch eine Prüfung, ob der Begriff Explorer überhaupt schutzfähig ist, da dies ein sehr allgemeiner Begriff ist und häufig verwendet wird. Der Anwalt entwickelt dann mit den Betroffenen eine geeignete Verteidigungsstrategie.
Mit dieser Verteidigungsstrategie kann angemessen auf den Fall reagieren und finanzielle Folgen abgemildert werden. Mit der Abmahnung verfolgt die RIX GmbH unter anderem auch den Ersatz der Anwaltskosten in Höhe von mehreren tausend Euro. Außerdem soll Auskunft über die Nutzung der marke erteilt werden. Dies dient in der Regel der Kalkulierbarkeit der Schadensersatzforderung, die den Betroffenen anschließend ins Haus flattert.
Wer eine Abmahnung von der RIX GmbH bekommt, sollte Ruhe bewahren und überlegt handeln. Durch eine durchdachte Verteidigungsstrategie können die Konsequenzen und Kosten deutlich reduziert und abgemildert werden.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORMit der Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung soll die Corona-Pandemie eingedämmt und […]
Muss ich meine Erfindung meinem Arbeitgeber mitteilen? Das fragen sich passionierte […]
Endlich ist die Entscheidung des BGH zum Dieselskandal da (Urt. v. […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Schützen Sie Ihren Namen oder Ihr Produkt oder Dienstleistung durch eine Eintragung im Markenregister mit Ihrer eigenen Marke
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.