Telekom Ausfall: Welchen Anspruch haben Kunden nun?
In der Nacht von Freitag zu Samstag war für viele Mobilfunkkunden […]
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. aus Augsburg mahnt Verkäufer auf mobile.de ab, weil sie Scheinprivatverkäufer seien. Wir erklären, wovon die Einstufung abhängt und was Sie tun wollten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben.
Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e.V. mahnt Verkäufer bei mobile.de ab, weil sie sich seiner Meinung nach als Privatverkäufer ausgeben obwohl sie gewerblich handeln. Dadurch läge – wenn der Vorwurf berechtigt ist – ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor, da Nr. 23 im Anhang zum UWG als unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne von § 3 Abs. 3 UWG „die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig;“ ansieht.
Wer sich also als bei mobile.de Privatverkäufer ausgibt, verstößt gegen das UWG und kann abgemahnt werden. Außerdem fehlen dann im Angebot bestimmte Pflichtangaben, die gewerblich Tätige tätigen müssen, zum Beispiel die Belehrung über das Widerrufsrecht, das Gewährleistungsrecht oder der Link zur OS-Plattform.
In der Abmahnung wird ein Betrag von fast 300 Euro als Schadensersatz gefordert sowie die Unterlassung des Verkaufs als Privatperson.
Ob jemand sein Familienauto verkauft oder mit dem regelmäßigen Verkauf von Autos Geld verdient, kann man zum Beispiel an der Anzahl der Inserate ableiten. Natürlich kann es sein, dass es in der Familie mehrere Autos gibt, die alle über einen Account verkauft werden und auch in einem kürzeren Zeitraum, allerdings ist das die Ausnahme. Wer mehr als 1-2 Autos pro Jahr verkauft, fällt auf und muss im Zweifel darlegen können, dass es sich um Privatverkäufe handelt. Gerade, wer Fahrzeuge für Dritte verkauft, gilt schnell als gewerblich Tätiger.
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte diese ernst nehmen. Ignoriert man sie, droht eine Klage.
Allerdings sollte nicht vorschnell mit dem Abmahnenden Kontakt aufgenommen werden oder gar die Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Die beigefügten Formulare sind oft viel umfassender als nötig. Wer die Unterlassungserklärung unterschreibt, muss wissen, dass er jahrzehntlang daran gebunden ist und ein Verstoß gegen diese eine vier- bis fünfstellige Vertragsstrafe nach sich ziehen kann.
Es sollte also zeitnah ein erfahrener Anwalt für Wettbewerbsrecht kontaktiert werden, der die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Er kann einschätzen, ob der Schadensersatz der Höhe nach korrekt ist, die Forderung überhaupt berechtigt und die Abmahnung nicht vielleicht sogar rechtsmissbräuchlich ist.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder wollen wissen, ob Sie noch als privater Verkäufer gelten? Dann wenden Sie sich gerne unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORIn der Nacht von Freitag zu Samstag war für viele Mobilfunkkunden […]
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell namens Warner Bros. Entertainment GmbH […]
Urlaubszeit – Feiertage – Fristablauf. Zumindest bei Abmahnungen in Filesharingfällen scheint […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
Mit einer alle Bereiche berücksichtigenden Prüfung erhalten Sie den besten Schutz für Ihre Marke und können Ihre eigene Marke in jeder Hinsicht einsetzen
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.