Abmahnung Filesharing: Chris Brown – Fortune (Deluxe Edition)
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell namens Sony Music Entertainment GmbH […]
Aktuell wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch ein weiteres Musikstück Gegenstand von sog. Filesharing-Abmahnungen. Im Auftrag von Universal Music GmbH versenden Rasch und Kollegen Rechtsanwälte Abmahnungen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung des Musikwerks „Alors on Danse“ von Stromae.
Gegenüber den Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und Zahlung eines Schadensersatzes geltend gemacht. Die geforderte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung muss innerhalb einer nur sehr kurzen Frist abgegeben werden.
Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts erheblicher Streitwerte, die bei kompletten Musikalben nach den Angaben in den vorgelegten Abmahnungen bis zu EUR 100.000 betragen können, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Eine interessengerechte Lösung auf außergerichtlichem Wege ist daher zu empfehlen und kann darüber hinaus überhöhte Ersatzforderungen vermeiden.
Besonders ist darauf hinzuweisen, dass in derartigen Fällen die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls unterzeichnet werden sollte. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat eine Bindungswirkung von 30 Jahren, so dass man die eingehende Verpflichtung stets sehr gut überprüfen lassen und auf ein Minimum beschränken sollte. Mit der Abgabe der vorgelegten Unterlassungsverpflichtungserklärung erkennt man die vorgeworfene Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche an. Nur durch eine modifizierte Unterlassungserklärung lässt sich in diesen und ähnlichen Fällen das Haftungsrisiko verringern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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