Die Folgen der EU-Urheberrechtsreform
Vor allem „Artikel 13“ war in den letzten Wochen immer wieder […]
Aktuell wird durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch ein weiteres Musikstück Gegenstand von sog. Filesharing-Abmahnungen. Im Auftrag von Universal Music GmbH versenden Rasch und Kollegen Rechtsanwälte Abmahnungen wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung des Musikwerks „Alors on Danse“ von Stromae.
Gegenüber den Betroffenen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten und Zahlung eines Schadensersatzes geltend gemacht. Die geforderte Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung muss innerhalb einer nur sehr kurzen Frist abgegeben werden.
Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts erheblicher Streitwerte, die bei kompletten Musikalben nach den Angaben in den vorgelegten Abmahnungen bis zu EUR 100.000 betragen können, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Eine interessengerechte Lösung auf außergerichtlichem Wege ist daher zu empfehlen und kann darüber hinaus überhöhte Ersatzforderungen vermeiden.
Besonders ist darauf hinzuweisen, dass in derartigen Fällen die beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls unterzeichnet werden sollte. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung hat eine Bindungswirkung von 30 Jahren, so dass man die eingehende Verpflichtung stets sehr gut überprüfen lassen und auf ein Minimum beschränken sollte. Mit der Abgabe der vorgelegten Unterlassungsverpflichtungserklärung erkennt man die vorgeworfene Rechtsverletzung und sämtliche geltend gemachten Ansprüche an. Nur durch eine modifizierte Unterlassungserklärung lässt sich in diesen und ähnlichen Fällen das Haftungsrisiko verringern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORVor allem „Artikel 13“ war in den letzten Wochen immer wieder […]
Wieder einmal ist Facebook im weitesten Sinne Grundlage einer regen Diskussion […]
Endlich Gewissheit um den Begriff „Oktoberfest“: Das EUIPO hat nun bestätigt, […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Schützen Sie Ihre Marke auch über die gesetzliche Schutzfrist von 10 Jahren hinaus. Verlängern Sie Ihren Markenschutz einfach online.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.