Die Konsequenzen für Filesharing-Abmahnungen aus dem BGH Urteil
Die Meldungen über das Urteil des Bundesgerichtshofes zur Haftung des Anschlussinhabers […]
Achtung, wer online Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet, muss einen Hyperlink zur OS-Plattform einrichten! Was die OS-Plattform ist? Wir erklären es und berichten von einer aktuellen Abmahnwelle bei fehlenden Links!
„OS“ steht für Online-Streitbeilegung. Dabei geht es um den Schutz und die Unterstützung von Verbrauchern, die durch die OS „eine Möglichkeit zur einfachen und kostengünstigen Beilegung von Streitigkeiten“ erhalten sollen. So steht es in der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten.
Über eine Plattform können Verbraucher Beschwerden einreichen und sich über ihre Rechte informieren. Damit die Verbraucher von dieser Möglichkeit erfahren, muss jeder Online-Unternehmer für Waren du Dienstleistungen einen Hyperlink zu der OS-Plattform anbieten. Die OS ist hier zu finden.
„Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein.“, verlangt Art. 14 Abs. 1 der Verordnung. Wichtig: Man darf nicht einfach die URL angeben, sondern muss einen anklickbaren Link zur Verfügung stellen.
Was Unternehmern passiert, die keinen Link angeben, zeigt die aktuelle Abwahnwelle der iOcean UG und Rechtsanwalt Sandhage. Wir berichteten dieses Jahr schon mal über eine Abmahnwelle dieses Unternehmens, damals ging es um Angaben des UVP und Hinweise auf den Jugendschutzbeauftragten. Die iOcean UG bemängelt, dass bei den ebay-Angeboten kein anklickbarer Link zur OS-Plattform hinterlegt ist.
In der Abmahnung wird Unterlassung gefordert und die Erstattung der Abmahnkosten in dreistelliger Höhe.
Die Abmahnung stützt sich auf § 3a UWG i.V.m. der EU-Verordnung und § 8 UWG, welcher bei Verstößen eine Abmahnung erlaubt.
Wer eine Abmahnung erhalten hat, sollte diese ernst nehmen und die angegebenen Fristen im Auge behalten. Es sollte aber nicht vorschnell Kontakt zum Abmahnenden aufgenommen oder gar die beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Vielmehr sollte ein erfahrener Anwalt kontaktiert werden, der die Plausibilität der Vorwürfe prüft und mit den Betroffenen eine Verteidigungsstrategie entwickelt. In den hiesigen Fällen könnte es sich um rechtsmissbräuchliche Abmahnungen handeln. Dies kann ein Anwalt im jeweiligen Einzelfall beurteilen.
Außerdem sollten die Händler prüfen, ob Sie die Vorgaben EU-Verordnung Nr. 524/2013 zur Online-Streitbeilegung erfüllen und im Zweifelsfall nachbessern bzw. diesbezüglich Ihren Anwalt zu Rate ziehen.
Wenn Sie eine Abmahnung wegen eines fehlenden Links zur OS-Plattform erhalten haben oder nicht wissen, wie und wo Sie diesen platzieren, können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der Vorgaben der EU-Verordnung und auch der DSGVO.
Kennen Sie schon unser DSGVO-Website-Paket? Wir setzen die Vorgaben der DSGVO zum Festpreis auf Ihrer Webseite um, damit Sie sicher vor Abmahnungen sind. Sie können sich hier über unser Rechtsprodukt informieren.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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