Wie bestraft man AGG-Missbrauch?
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Kennen Sie die Rinelli GmbH? Wahrscheinlich erst durch die Abmahnungen, die die Firma aktuell an eBay-Händler verschickt,…
Erst letzte Woche berichteten wir über Abmahnungen wegen fehlender Widerrufsbelehrung und fehlender Links zur OS-Plattform. Nun sind neue Abmahnungen aufgetaucht, dieses Mal von Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster, der im Auftrag seinen Mandaten, der Rinelli GmbH, Abmahnungen gegen eBay-Händler ausspricht.
Die Rinelli GmbH verkauft unter anderem Strandkörbe, Weinkisten und Obstkisten. Ebay-Händler, die ähnliche Waren verkaufen und daher im Wettbewerb mit der Rinelli GmbH stehen, müssen nun offensichtlich mit einer Abmahnung rechnen, wenn sie die Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung oder an den Link zur OS-Plattform nicht erfüllen. Dass das Unternehmen Abmahnungen verschickt, ist allerdings nicht neu. Das tut sie schon seit mehreren Jahren.
Unternehmer dürfen im geschäftlichen Verkehr wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken, wenn sie mit einem anderen Händler in einem konkrete Wettbewerbsverhältnis gem. § 2 Nr. 2 UWG stehen, also gleichartige Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Die Rinelli GmbH darf also Abmahnungen an Händler mit Strandkörben und Co verschicken.
Der betroffene Händler muss einen Wettbewerbsverstoß begangen haben, damit die Abmahnung rechtmäßig ist. Diese sind im UWG geregelt. Unzulässig sind unter anderem unlautere geschäftliche Handlungen. Dazu gehört auch das Fehlen einer Widerrufsbelehrung bzw. das Vorhalten einer unvollständigen oder unrichtigen Widerrufsbelehrung, da Verbraucher gem. §§ 312g, 213d BGB, Art. 246a BGB über sein Widerrufsrecht zu belehren ist.
Ein fehlender Link zur OS-Plattform verstößt gegen § 3a UWG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 S. 1 der Verordnung Nr. 524/2013. In dieser Verordnung ist die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten mit Onlinehändlern regelt. Sie bestimmt, dass Händler dazu verpflichtet sind, Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link vorzuhalten. Dieser Link muss anklickbar sein. Wer dagegen verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen.
Ob die von RA Zöller für die Rinelli GmbH rechtmäßig sind, lässt sich pauschal nicht beurteilen. Das hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Es kann sein, dass die Händler schon nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, zu viel Schadensersatz verlangt wird, die Unterlassungserklärung zu umfangreich ist, oder die Abmahnung als solche rechtsmissbräuchlich. All dies kann ein erfahrener Anwalt überprüfen und eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln.
Mehr Informationen zur Rechtmäßigkeit von Abmahnungen finden Sie hier.
Wenn Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Zöller erhalten haben, sollten Sie diese ernst und die Fristen im Auge behalten. Eine Abmahnung ist eine Form der außergerichtlichen Klärung. Es droht also eine Klage.
Sie sollten jedoch nicht einfach so die Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderten Abmahnkosten bezahlen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung schließen Sie nämlich einen Vertrag und bei einem Verstoß droht eine vier- bis fünfstellige Vertragsstrafe!
Sie haben eine Abmahnung bekommen? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir prüfen die Abmahnung umgehend auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln zusammen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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