Abmahnung aktuell: You and Me von Milow
Die Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH vermeintliche […]
Der IDO-Verband mahnt seit Jahren Unternehmen für die verschiedensten Dinge ab. Auch uns liegen Fälle vor. Wir erklären, wie man gegen die Abmahnung vorgehen sollte!
Der „IDO Verband für Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.“ setzt sich für die Umsetzung und Einhaltung des Rechts ein. Er geht im Namen seiner Mitglieder gegen Wettbewerbsverstöße von Mitbewerbern vor. Er mahnt zum Beispiel Fehler in Widerrufsbelehrungen oder AGB ab und auch Verstöße gegen die Preisabgabenverordnung durch fehlende Grundpreisangaben, Links zur OS Plattform, Werbung mit Garantien und vieles mehr.
Ob der IDO-Verband überhaupt Abmahnungen aussprechen kann, ist nicht klar. Der Verband erklärt ausdrücklich, dass er aktivlegitimiert sei und beruft sich auf § 8 UWG. Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, in denen dies verneint wurde.
Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung stehen gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zu: „rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Zahl von Unternehmern angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, wenn sie […] imstande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt;“
Der IDO-Verband braucht also eine ausreichende Mitgliederanzahl. Dies ist anhand der jeweils vorherrschenden Marktverhältnisse zu bestimmen und kann nicht pauschal gesagt werden. Es muss sich dabei um qualifizierte Mitglieder handeln. Das heißt, dass die Mitglieder das gleiche Angebot auf dem räumlich selben Markt haben müssen.
Das LG Rostock (Urt. v. 25.04.2019 – 5a HK O 112/18) zum Beispiel verneinte die Klagebefugnis, da der IDO-Verband nicht nachweisen konnte, dass er eine ausreihende Mitgliederzahl im betroffenen Marktsegment hat.
Es steht also nicht mal fest, dass der IDO-Verband abmahnen darf. Darüber hinaus können die Abmahnungen im konkreten Einzelfall rechtlich falsch oder sogar rechtsmissbräuchlich sein. Dies kann aber nicht pauschal angenommen, sondern muss durch einen erfahrenen Anwalt überprüft werden.
Wenn Sie eine Abmahnung des IDO-Verbandes erhalten haben, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen. Eine Abmahnung ist eine Form der außergerichtlichen Klärung. Es droht also eine Klage.
Sie sollten daher die gesetzten Fristen im Blick behalten. Diese sind meist sehr kurz und betragen nur 1-2 Wochen. Andererseits sollten Sie nicht einfach so die Unterlassungserklärung unterschreiben oder die geforderten Abmahnkosten bezahlen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung ist der IDO-Verband nämlich in der Lage, Ihnen bei einem wiederholten Verstoß vierstellige Vertragsstrafen in Rechnung zu stellen!
Sie sollten die Abmahnung daher von einem erfahrenen Anwalt prüfen lassen!
Sie haben eine Abmahnung des IDO-Verbandes oder einem anderen Unternehmen bekommen? Dann wenden Sie sich gerne umgehend an uns. Wir prüfen die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit und entwickeln zusammen mit Ihnen die beste Verteidigungsstrategie!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDie Rechtsanwaltssozietät Rasch Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Universal Music GmbH vermeintliche […]
Immer dann, wenn Daten verarbeitet werden, gelten die Vorgaben der DSGVO. […]
Die Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt aktuell namens DigiRights Administration GmbH […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Machen Sie keine Kompromisse. Lassen Sie Ihren Vertrag anwaltlich prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Professionell und zum Festpreis.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.