Autokredit widerrufen: Auch Renault König Kunden können widerrufen
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Einen Verkehrsunfall wünscht sich niemand – der Schreck, die Schmerzen, die Kosten, usw.
Daher haben Sie gegenüber dem Unfallverursacher den Anspruch, so gestellt zu werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Wir erklären, welche Ansprüche Sie als Unfallopfer geltend machen können. Was grundsätzlich bei einem Unfall zu tun ist, erfahren Sie hier.
Haben Sie bei dem Unfall Verletzungen erlitten, haben Sie einen Anspruch auf den Ersatz sämtlicher Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind:
-Arzt- und Heilbehandlungskosten
Die Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können Sie vom Unfallgegner einfordern. Dazu gehören z.B. Zuzahlungen für Medikamente oder Gehhilfen. Wurde bei dem Unfall Ihr Haustier verletzt, sind auch die Tierarztrechnungen erstattungsfähig.
-Schmerzensgeld
Haben Sie durch den Unfall Schmerzen erlitten, können Sie ein angemessenes Schmerzensgeld verlangen. Die Höhe ist einzelfallabhängig. Sie wird nach der Schwere der Verletzungen, den Langzeitfolgen, dem Heilungsverlauf und allen sonstigen Umständen des Einzelfalls bestimmt.
-Verdienstausfall
Wenn Sie durch den Unfall Verdienstausfälle erlitten haben, können Sie auch diese ersetzt verlangen. Der Umfang des Verdienstausfalls muss detailliert dargestellt werden.
-Haushaltsführungsschaden
Zudem kann ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden. Wenn Sie durch den Unfall länger für den Haushalt gebraucht haben oder sogar jemanden einstellen mussten, der ihn für Sie erledigt, können Sie diese Kosten erstattet verlangen.
-Sonstiges
Sofern weitere Schäden in Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, z.B. Schockschäden, Beerdigungskosten, o.ä. – so muss der Gegner diese übernehmen.
Wenn bei dem Unfall Ihr Fahrzeug – sei es ein Auto, Fahrrad, Motorrad o.ä. – beschädigt wurde, sind auch diesbezüglich alle entstandenen Kosten zu ersetzen. Dazu gehören:
-Reparaturkosten
Zunächst können die Reparaturkosten geltend gemacht werden, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands erforderlich bzw. angefallen sind. Als Obergrenze gilt: maximal 130 % des Wiederbeschaffungswerts eines vergleichbaren Fahrzeugs.
-Sachverständigengutachten/Kostenvoranschlag
Wenn Sie zur Feststellung der Schadenshöhe einen Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben haben, so fallen auch diese Kosten unter die zu ersetzenden. Ab ungefähr 750 Euro Schaden ist die Beauftragung eines Sachverständigen angemessen und muss übernommen werden.
-Wertminderung
Da ein Fahrzeug auch nach einer Reparatur ein Unfallfahrzeug bleibt, mindert sich meist der Wert des Fahrzeugs. Diese Differenz kann beim Unfallgegner bzw. dessen Versicherung geltend gemacht werden.
-Mietwagen/Nutzungsausfall
Zudem können Sie die Kosten für ein vergleichbares Ersatzfahrzeug während der Reparatur ersetzt verlangen, sofern Sie Ihr Fahrzeug in der Zeit tatsächlich hätten nutzen wollen und können. Verlangt werden etwa 30 Kilometer täglich.
Statt eines Mietwagens können Sie sich auch pro Werkstatttag einen Betrag für den Nutzungsausfallschaden ersetzen lassen.
-Abschleppkosten
Wenn Ihr Fahrzeug nach dem Unfall so schwer beschädigt war, dass es nicht mehr fahrtüchtig war, muss der Unfallgegner die Abschleppkosten zahlen.
-sonstige Sachschäden
Wenn bei dem Unfall Ihre Kleidung, der Fahrradhelm, das Handy oder sonstige mitgeführte Gegenstände beschädigt werden, können auch diese Schäden beim Gegner angesetzt werden.
-Nebenkosten
Außerdem kann eine Nebenkostenpauschale in Höhe von etwa 20-35 Euro für Telefon-, Internet-, Porto-, und sonstige Kosten abgerechnet werden.
-Sonstiges
Sofern weitere Schäden in Zusammenhang mit dem Unfall entstanden sind, zum Beispiel Kosten für die Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs, für eine Entsorgung o.ä., könne auch diese beim Gegner geltend gemacht werden.
Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Rechtsanwaltskosten zu den Kosten, die der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung bezahlen muss. Daher ist das Kostenrisiko bei Ansprüchen aus Unfällen relativ gering – auch ohne Rechtsschutzversicherung.
Es gibt eine sehr lange Liste an Posten, die beim Unfallgegner bzw. Dessen Versicherung eingereicht und von diesem erstattet werden müssen. Welche das sind, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Dabei ihr die Hinzuziehung eines Anwalts bei einem unverschuldeten Unfall für das Unfallopfer kostenfrei, da der Anwalt gleich mit der gegnerischen Versicherung abrechnen kann. Seine Erfahrung sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche vollständig und zeitnah durchgesetzt werden können.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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