Aufregung für Filesharing-Abgemahnte wegen der Pressemitteilung des AG München

Guido Kluck, LL.M. | 1. Dezember 2011

In den letzten Tagen sorgt eine Pressemitteilung des Amtsgerichts München bei Abgemahnten in sog. Filesharing- Fällen für einigen Wirbel. Nach dieser  aktuellen Pressemitteilung des Amtsgericht München (Pressemitteilung 54/11) sollen derzeit von großen Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, insgesamt ca. 1.400 Klagen anhängig sein. Weitere Klagen würden erwartet werden heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Das klingt zunächst einmal nach sehr viel. Berücksichtigt man jedoch die Tatsache, dass allein durch die TOP 3 der Abmahnkanzleien mehrere Tausend Abmahnungen pro Monat versendet werden, relativiert sich die Zahl von 1.400 aktuell anhängigen Klagen. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass natürlich für Abgemahnte, die bisher keine Zahlung geleistet haben ein entsprechendes Risiko einer Zahlungsklage besteht.

Es ist zu vermuten, dass es sich hierbei im Wesentlichen um Verfahren der Kanzlei Waldorf Frommer handeln dürfte, da das Amtsgericht München bekanntermaßen gerne zu Gunsten der Rechteinhaber entscheidet und Waldorf Frommer auch in München ansässig ist. Ob es sich hierbei um ältere Verfahren handelt oder ob der im Internet kursierenden Vermutung nunmehr Rechnung getragen wird, dass die Münchener Kanzlei eine „Klageabteilung“ aufgebaut habe, kann lediglich nur vermutet werden.

Abgemahnten, die nunmehr eine Klage erhalten ist in jedem Fall zu raten, einen auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Vertretung vor Gericht zu beauftragen, da es sich bei diesen Fällen um eine Spezialmaterie mit ständig neuen gerichtlichen Entscheidungen handelt, die es in einem solchen Verfahren abzuwägen und zu berücksichtigen gilt.

Im Ergebnis sollten die Beklagten auf jeden Fall Ruhe bewahren. Oftmals werden solche Verfahren durch einen Vergleich beendet und die geltend gemachten Anwaltsgebühren können auf diesem Wege deutlich reduziert werden.

 

 

WK LEGAL ist eine auf den Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrecht spezialisierte Wirtschaftsrechtskanzlei und berät eine Vielzahl von Betroffenen in Fällen von Abmahnungen. Die anfallenden Kosten werden dabei regelmäßig transparent auf der Basis von günstigen Pauschalvergütungen vereinbart. Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing-Abmahnung erhalten Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema Filesharing-Abmahnung.

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Guido Kluck, LL.M.

Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).

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