LG Berlin zum Filesharing
Das Thema Filesharing beschäftigt deutsche Gerichte immer wieder. Das LG Berlin […]
Kennen Sie die Fernsehserie Babylon Berlin? Einigen der Zuschauer bringt sie gerade richtig Ärger ein. Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt nämlich wieder Abmahnungen wegen illegalen Filesharings.
Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt die Abmahnungen im Namen ihres Mandanten Universum Film GmbH. Die Universum Film GmbH isst der Rechteinhaber der Serie und wehrt sich gegen das illegale Streamen.
Babylon Berlin ist eine deutsche Krimi-Fernsehserie, die es seit 2017 gibt. Wer diese irgendwo im Internet gestreamt hat, könnte eine Abmahnung in seinem Briefkasten finden…
Filme und auch Serien wie Babylon Berlin sind urheberrechtlich gem. § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG geschützt. Der Urheber, bei Filmen zum Beispiel der Regisseur oder Autor des zugrundeliegenden Buchs, hat die ausschließlichen Rechte an der Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG) und Veröffentlichung (§ 19a UrhG) des Werks.
Wer urheberrechtlich geschützte Filme auf Internetplattformen zum Tausch oder Download anbietet, handelt damit rechtswidrig. Achtung: „Bei P2P-Plattformen“, also Tauschbörsen, bietet man den Film gleichzeitig auch selbst an, wenn man ihn runtergeladen hat.
Wer durch das Schauen von Babylon Berlin oder anderen Serien gegen Urheberrecht verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Gerade beim Filesharing beauftragen die Urheber meist eine Kanzlei, die dann massenweise Abmahnungen verschickt. Eine Abmahnung ist gesetzlich als eine außergerichtliche Möglichkeit zur Geltendmachung der Rechte gedacht. Wer also auf die Abmahnung nicht reagiert, riskiert eine Klage.
In Abmahnungen werden immer vor allem zwei Dinge gefordert: Schadensersatz und Unterlassung. Der Urheber verlangt also Geld, auch für die anwaltliche Unterstützung, und möchte, dass Sie unterschreiben, dass Sie Babylon Berlin nicht mehr illegal streamen.
Wer eine Abmahnung wegen Babylon Berlin oder einer anderen Serie erhalten hat, sollte nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Die Fristen sollten unbedingt im Blick behalten werden. Andererseits sollte man nicht vorschnell den geforderten Schadensersatz zahlen oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. Der Schadensersatz beträgt mehrere hundert Euro und die Vertragsstrafe kann, wenn man gegen die unterschriebene Unterlassungserklärung verstößt, eine fünfstellige Summe umfassen.
Stattdessen sollte umgehend ein spezialisierter Anwalt kontaktiert und die Abmahnung von ihm auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Er kann eine geeignete Vorgehensweise entwickeln und Ihnen bei der Abwehr helfen.
Nicht Sie, sondern ein Familienangehöriger hat Babylon Berlin geschaut? Hier erhalten Sie weitere Infos zu den Auswirkungen und Ihren Pflichten.
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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