Abmahnung wegen Link zu OS-Plattform
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Nichts ist gängiger als auf Vergleichsportalen im Internet nach dem günstigsten Preis zu suchen. Auch wenn Verbraucher Strom oder Gas beziehen möchten, kann man Preise und auch Anbieter vergleichen. Dadurch kann man günstig den Anbieter wechseln und auch einen Bonus für den Wechsel bekommen.
Nun wollen das Energieversorger zusammen mit der Schufa ändern!
Was das für Sie rechtlich bedeuten kann, erfahren Sie in diesem Artikel.
Nach Recherchen sollen Kunden in Zukunft davon abgehalten werden den Strom- und Gasanbieter häufig wechseln zu können. Die Anbieter möchten Kundendaten speichern, um so ein Ranking für potenzielle Neukunden zu entwickeln.
Datenschützer fürchten, dass durch so ein System abermals ein undurchsichtiges System erschaffen wird, gegen das sich Verbraucher kaum zur Wehr setzen können. Auch der Einklang mit der DSGVO ist absolut fraglich.
Darum fordern sie auch, dass Anfang November die Datenschutzbehörden der Länder und des Bundes zu diesem Thema abstimmen sollen.
Nicht nur aus DSGVO Gesichtspunkten erscheint so ein System sehr fragwürdig. Auch würde so ein brachenweiter Austausch zu einer Art „gläsernen Kunden“ führen. Seit wann ist es denn überhaupt verwerflich ein günstiges Angebot anzunehmen? Gerade große Anbieter sind somit daran gebunden wettbewerbsfähig zu bleiben und für Verbraucher immer attraktive Konditionen anzubieten. Wir finden auch, dass es nicht gerechtfertigt wäre „wechselfreudigen“ Kunden eine Art negatives Ranking zu geben.
Sogenannte „Bonushopper“ sind der Branche ein rotes Tuch. Verbraucher, die schon nach der Mindestvertragslaufzeit erneut wechseln, sind für Energieanbieter unattraktiv. Daher wollen sie durch ein Ranking schon vor Abschluss des Vertrages wissen, ob der Kunde eher dazu neigt schnell zu wechseln, um so Boni zu erwerben. Dadurch wäre es der Branche möglich solche Kunden direkt abzulehnen oder aber schlechtere Konditionen zu vergeben.
Solche Ablehnungen sind übrigens jetzt schon gar nicht so selten! Die Kunden müssen dann zu einem anderen Versorger wechseln und „gezwungenermaßen“ einen Tarif mit schlechten Konditionen abschließen.
Aktuell und in der Vergangenheit gab es schon einen Austausch von Kundendaten über Kunden, die ihre Rechnungen nicht gezahlt oder betrügerische Handlungen begangen haben. Das klingt nach einem berechtigten Interesse der Anbieter für einen reibungslosen Vertragsablauf.
„Die Informationsgesellschaft bringt neben zahlreichen Chancen auch Herausforderungen für das Recht mit sich. Der großflächige Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen überwindet die kognitiven Grenzen der beteiligten Menschen. Durch die Auswertung großer Datenmengen (Big Data) können neue Erkenntnisse generiert werden. Algorithmen legen wiederkehrende Muster und Korrelationen offen und gewinnen so Rückschlüsse für weitere Datendurchläufe. Nach und nach nähern sich jene Programme dem realen Wert an – sie sind „selbst-lernend“.
Dieses maschinelle Lernen erfasst die persönliche Zahlungsbereitschaft als ein relevantes Muster. Mittels individueller Preise soll die maximale Kaufkraft des Gegenübers abgeschöpft werden.“
Jedoch sehen die neuen Pläne vor auch von vertragstreuen Kunden Daten auszutauschen. Das geht unserer Meinung zu weit!
Auch wenn eine branchenweite Erfassung von Kundendaten, über vertragsbrüchige Kunden hinaus, noch in in Planung ist, sollte dieses Thema mit größter Aufmerksamkeit behandelt werden. Selbst wenn die Branche nur wenige Angaben über Kunden abspeichert, könnten sie dennoch auf Grundlage dessen von den Anbietern diskriminiert werden.
Schon jetzt ist es mit einem negativen Schufaeintrag kaum möglich einen Handyvertrag mehr abzuschließen und die Ranking Methoden stehen bei der Schufa in starker Kritik. Sie gelten als undurchsichtig und oftmals auch als fehlerhaft. Verbraucher können sich gegen negative Schufaeinträge nur schwer zur Wehr setzen.
Das befürchten wir nun auch, wenn Energieanbieter so eine Auskunftei entwickeln sollten.
Sie haben Fragen zum Thema Datenschutz und möchten gegen einen negativen Schufa-Eintrag vorgehen? Melden Sie sich bei uns! Wir stehen Ihnen gerne schnell und unkompliziert zur Seite und setzen uns für die Geltendmachung Ihrer Rechte ein!
Lesen Sie auch unseren Artikel zum Thema: „Negative Schufa-Einträge löschen“
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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