Onlinehändler verantwortlich für verspätete Preisaktualisierungen in Preissuchmaschinen
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs […]
Der BGH hat die Anforderungen an die Hinweise auf entstehende Versandkosten konkretisiert und ausgeführt, dass ein verlinkter Hinweis "zzgl Versandkosten" neben der Werbung ausreichend ist.
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes reicht es danach im Onlinehandel aus, wenn in unmittelbarer Nähe der Werbung für das einzelne Produkt ein Hinweis „zzgl. Versandkosten“ platziert wird und der Besucher der Internetseite durch das Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises zu einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten gelangt. Zusätzlich müssten die Onlinehändler bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs die Versandkosten in der Preisaufstellung gesondert ausweisen und in den Endpreis mit einberechnen, so dass der Kunde den tatsächlichen Gesamtpreis für den Einkauf inklusive Versandkosten aus dieser Übersicht ersehen kann.
Konform hierzu führte der Bundesgerichtshof in einer weiteren Entscheidung zu Preissuchmaschinen im Internet dann aus, dass auch in den Preisvergleichslisten der Preissuchmaschinen die dem Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten angegeben werden müssten. Ein erstmaliger Hinweis auf die Versandkosten auf der jeweiligen Seite der Onlinehändler würde nicht ausreichen.
Urteile:
BGH, Urteil vom 16. 7. 2009 – I ZR 50/07 (OLG Hamburg) (Kamerakauf im Internet)
BGH, Urteil vom 16. 7. 2009 – I ZR 140/07 (OLG Hamburg) (Versandkosten bei Froogle)
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORDer unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs […]
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 15. April 2010 (AZ: […]
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Wenn Sie als Künstler in der Öffentlichkeit stehen können Sie Ihren Künstlernamen eintragen lassen und Ihre Privatsphäre schützen
Sie haben eine Filesharing Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vom Profi verteidigen und reduzieren Sie Ihre Kosten.
Gehen Sie auf Nr. Sicher. Lassen Sie Ihre Werbung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen und sichern Sie sich vor Abmahnungen.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.