Neuwagen-Käufer können Schadensersatz verlangen- trotz Verjährung!
Gute Nachricht für Neuwagen-Käufer: Sie können Schadensersatz trotz Verjährung verlangen! Falls […]
Endlich ist eine Entscheidung des BGH zum Abgasskandal in Sicht (Az.: VI ZR 252/19). Bisher gab es keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema, doch das wird sich bald ändern. Die mündliche Verhandlung hat bereits am 05. Mai 2020 stattgefunden.
Wir haben bereits Ende letzten Jahres eine Auflistung von oberlandesgerichtlichen Entscheidungen zum Dieselskandal veröffentlicht. Diese finden Sie hier. Darin zeichnete sich bereits ab, dass die Chancen für ein erfolgreiches Vorgehen gegen VW und Co im Abgasskandal sehr gut stehen.
Außerdem berichteten wir hier bereits über den Hinweisbeschluss des BGH zum Abgasskandal. Darin ging es um die Fragen, ob ein Fahrzeug mangelhaft ist, weil eine Abschaltvorrichtung verbaut ist und ob die Fahrzeughersteller ein Nachfolgemodell ausliefern müssen, wenn das gekaufte Fahrzeug nicht mehr von ihnen produziert wird. Der BGH beantwortete beide Fragen mit einem klaren „Ja!“.
In dem Fall, über den der BGH zeitnah entscheiden wird, geht es um einen Kläger, der bereits im Jahr 2014 einen gebrauchten VW Sharan bei einem Händler kaufte. Es stellte sich dann im Rahmen des Dieselskandals heraus, dass das Auto mit einer Abschaltvorrichtung versehen ist. Der Kläger verlangt nun von VW die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 31.490 Euro bei Rückgabe des Fahrzeugs.
Das LG Bad Kreuznach war zunächst mit dem Fall beschäftigt und wies die Klage auf Schadensersatz gem. § 826 BGB ab. Die Berufung des Klägers vor dem OLG Koblenz war teilweise erfolgreich. Es sprach dem enttäuschten Autokäufer 25.616,10 Euro nebst Zinsen zu. Den Rest zog es ab, weil der Käufer das Fahrzeug genutzt habe. Dagegen legten sowohl der Kläger als auch VW Revision ein, sodass nun der BGH entscheiden muss.
Dieser Fall ist der erste, den der BGH entscheiden wird, und es werden noch weitere Entscheidungen folgen. Wie die Verfahren ausgehen werden, ist noch nicht entschieden. Jedenfalls aber in diesem aktuellen Fall gibt es aber schon eine Tendenz. In der mündlichen Verhandlung vom 5. Mai 2020 soll sich der BGH auf die Seite des Kunden geschlagen haben und erklärt, dass ein Schaden entstanden sei, den VW ersetzen müsse – abzüglich einer Nutzungspauschale. Es kann also gut sein, dass der BGH das Urteil des OLG Koblenz bestätigt.
Wenn der BH tatsächlich so entscheidet, wie vermutet, dann stehen die Chancen für alle weiteren Verfahren sehr gut, dass die Käufer den Kaufpreis für ihren Schummeldiesel wiederkriegen, da sich die Instanzgerichte an der Rechtsprechung des BGH orientieren. Einen Wehrmutstropfen stellt allerdings die Nutzungsentschädigung dar, die der BGH den Autoherstellern anscheinend zusprechen will. Die Käufer müsse also damit rechnen, dass ein paar tausend Euro dafür abgezogen werden, dass sie jahrelang mit den Autos gefahren sind. Immerhin gibt es aber noch einen Zinsanspruch, der im Laufe der Jahre auch einen beträchtlichen Betrag ausmacht.
Wer einen Diesel mit Abschaltvorrichtung gekauft hat, sollte die Äußerungen des BGH zum Anlass nehmen, doch noch gegen VW vorzugehen bzw. laufende Verfahren weiter durchzuziehen und nicht auf einen Vergleich mit VW und Co einzugehen.
Sie haben Fragen zum Abgasskandal? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
ÜBER DIESEN AUTOR ARTIKEL VON DIESEM AUTORGute Nachricht für Neuwagen-Käufer: Sie können Schadensersatz trotz Verjährung verlangen! Falls […]
Minijobber sind genauso Arbeitnehmer wie ihre Kollegen, die in Vollzeit arbeiten. […]
„Der Anbieter ist nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. […]
Buchen Sie direkt online Ihren Termin für eine kostenlose Erstberatung. Der für Sie zuständige Rechtsanwalt wird Sie dann zu dem von Ihnen ausgewählten Termin anrufen.
LEGAL SMART beantwortet rechtliche Fragen auch per WhatsApp. Schreiben Sie uns einfach an und stellen Sie Ihre Frage. Antworten gibt es anschließend direkt auf Ihr Handy.
Viele Fragen lassen sich mit einem Profi in einem kurzen Gespräch rechtssicher klären. Mit der LEGAL SMART Anwaltshotline steht Ihnen unser Anwaltsteam für Ihre Fragen zur Verfügung. Bundesweite Beratung über die kostenlose Anwaltshotline unter 030 - 62 93 77 980.
Das Update für Ihre Website nach den Anforderungen der DSGVO und haben Sie keine Angst vor Abmahnungen oder Bußgeldern.
Bestimmen Sie selbst, wer Sie vertreten soll, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie hierzu alles selbst bestimmen.
Lassen Sie sich umfassend und invidiuell beraten zu Ihrer rechtlichen Frage. Fast 85% aller rechtlichen Probleme lassen sich bereits mit der anwaltlichen Erstberatung klären.
LEGAL SMART ist die Legal Tech Kanzlei für wirtschaftsrechtliche Themen. Durch konsequente Prozessoptimierung interner und externer Prozesse bieten wir neue Lösungen für verschiedene Fragestellungen. So ist das Recht für jeden zugänglich; schnell, digital und trotzdem mit der Expertise und Kompetenz einer erfahrenen Wirtschaftsrechtskanzlei. Denn Legal Tech ist mehr als nur der Einsatz von Technologie. Legal Tech ist die Bereitstellung juristischer Kompetenz.