Update Dieselskandal
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Das Landgericht Ravensburg (Az. 2 O 164/19) verurteile die BMW Bank zur Rücknahme eines kreditfinanzierten Autos mit Dieselmotor. Dies war der Klägerin auf Grund mehrerer formeller Fehler im Kreditvertrag möglich, sodass sie den Widerrufsjoker ausspielen konnte. Doch als der Klägerin mehr als der Kaufpreis zugesprochen wurde, war selbst sie überrascht.
Die Klägerin schloss im November 2016 mit der BMW Bank einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines BMW ab und vereinbarte eine Vertragskaufzeit von 30 Monaten. Den Widerruf erklärte sie jedoch erst im November 2018, demnach also erst zwei Jahre nach Vertragsschluss.
Als sie dann den Vertrag widerrufen hat, wollte die BMW Bank den Kaufpreis nicht zurückerstatten, da sie der Meinung war, die Widerrufsfrist sei bereits abgelaufen.
Das LG entschied, dass die Bank das Auto zurücknehmen muss und im Gegenzug den Kaufpreis an die Klägerin zurückzahlen musste.
Obwohl das Darlehen bereits beendet war, als die Klägerin den Darlehensvertrag widerrief, sah das Gericht den Widerruf anders als andere Gerichte als wirksam an.
Es war der Meinung, dass die Klägerin nicht richtig über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sei, sodass auch die Widerrufsfrist nicht angefangen hat zu laufen. Daher konnte die Klägerin auch noch nach Beendigung des Darlehensvertrags erfolgreich widerrufen. Auch der Einwand der Verwirkung bzw. des Rechtsmissbrauchs stehe dieser Annahme nicht entgegen.
Die Richter waren der Meinung, dass sämtliche Zahlungen des Kunden zurückzuerstatten waren, sodass die bereits gezahlten Zinsen in Höhe von 1000 Euro der Klägerin ebenfalls zurückgezahlt werden mussten.
Zudem entschied das LG, anders als viele andere deutschen Gerichte, dass keine Nutzungsentschädigungen zu zahlen bzw. abzuziehen waren, da die fehlerhafte Belehrung zu einem Wegfall der Wertersatzpflicht führe. Bei der hohen Kilometerleistung im hiesigen Fall wirkte sich dies ebenfalls positiv auf den Anspruch der Klägerin aus.
Für den Widerruf im Rahmen eines Formfehlers ist es irrelevant, ob es sich um ein Dieselfahrzeug handelte oder nicht. Es kommt rein darauf an, ob und welche Art von Formfehler vorliegt. Dies ist unabhängig von dem zu finanzierenden Objekt zu betrachten.
Doch nicht nur die BMW Bank wird von diesem Urteil betroffen sein. Viele namhafte Kreditgeber wie etwa die Mercedes Benz Bank, VW Bank, Audi Bank Santdander sowie RCI aus dem Hause Renault müssen mit Klagen rechnen.
Es ist jedem zu empfehlen, der sein Auto finanziert hat, die Möglichkeit des Widerrufs unbedingt prüfen lassen, da die Belehrungspflicht sämtliche Autobanken sowie Leasinggeber betrifft. Der Widerruf führt dazu, dass Autokäufer die Raten zurückerhält und an den Vertrag nicht mehr gebunden ist. Weitere Informationen und eine kostenlose Prüfungsmöglichkeit Ihres Finanzierungsvertrages finden Sie hierzu auch auf unserer Serviceseite unter https://www.legalsmart.de/thema-autokredit-widerrufen.php
Haben Sie Fragen zum Widerruf oder Kreditverträgen? Dann wenden Sie sich doch einfach an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen gerne!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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