Deckelung von Filesharing-Abmahnkosten
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Netflix will seine Preise erhöhen. Ärgerlich. Zumindest für einen von vier Nutzern, denn es ist inzwischen üblich, sich seinen Netflix-Account mit Freunden und Familie zu teilen. Doch ist das erlaubt?
Netflix ist ein amerikanisches Unternehmen, das im Video-on-Demand-Geschäft tätig ist. Über 100 Millionen Abonnenten weltweit können über die angebotene Plattform Serien und Filme streamen, also abspielen, ohne sie als DVD kaufen zu müssen oder auf ihren Computer herunterzuladen.
Das Ganze ist natürlich nicht kostenlos, sondern bewegt sich aktuell zwischen 7,99 und 15,99 Euro pro Monat, je nach gewähltem Abo. Die Preise sind im Januar 2019 bereits um einen bzw. zwei Euro gestiegen und könnten in naher Zukunft noch weiter steigen. Getestet werden von Netflix momentan Preise bis 17,99 Euro pro Monat.
Nicht zuletzt Schuld an den Preiserhöhungen sind die Nutzer selbst, die sich die Kosten für die Benutzung des Streaming-Dienstes teilen, indem sie nur für einen Account zahlen, der dann von mehreren Personen benutzt wird.
Netflix nutzt, einem Bericht von Mimikama zufolge, nun eine britische Software, die erkennen kann, ob User ihre Zugangsdaten an andere Personen weitergeben. Dazu untersucht die Anwendung verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Orte, von denen aus gestreamt wird. Außerdem spielen Film-Genres und bevorzugte Tageszeiten eine Rolle bei der Einschätzung.
Je nach Abo bei Netflix ist es durchaus möglich, den eigenen Account auf verschiedenen Geräten zu verwenden. Das Ganze ist so gedacht, dass man sich gleichzeitig am eigenen Handy, Laptop, Tablet, Fernseher oder auch der Spielekonsole einloggen kann. Die Betonung liegt aber eben auf dem eigenen Gerät. Netflix untersagt es in seinen Nutzungsbedingungen, den Account in mehreren Haushalten zu verwenden. Das Teilen mit Freunden und Familie ist nur erlaubt, solange alle in einer Wohnung oder einem Haus wohnen.
Die Konsequenzen des unerlaubten Teilens kann eine fristlose Kündigung seitens Netflix sein, da gegen den Nutzungsvertrag verstoßen wird. Andererseits kann Netflix auch Schadensersatz verlangen, da dem Unternehmen durch das Teilen Nutzer entgangen sind, die jeweils selbst hätten für den Account zahlen müssen.
Die Nutzungsbedingungen von Netflix sind recht einfach und kurz formuliert, gerade was den Kontozugriff betrifft. Und durch die Frage „Wer schaut gerade?“ suggeriert Netflix, dass es durchaus sogar von Netflix vorgesehen sein muss, dass sich der Account im eigenen Haushalt geteilt wird. In den Einstellungen des Netflix-Accounts beim Premium-Abo ist es nämlich möglich, verschiedene Profile also Nutzer einzutragen, die dann entsprechend ihrer Sehgewohnheiten Empfehlungen für Filme von Netflix bekommen.
Andererseits verbieten die Nutzungsbedingungen die Weitergabe des Passworts des Accounts. Das Schauen über einen fremden Account scheint wohl ok, aber die Accountverwaltung soll nur dem Inhaber vorenthalten sein.
Wahrscheinlich wegen der potentiell negativen Presse gibt es bisher keine bekannten Fälle einer Schadensersatzforderung oder einer Gerichtsverhandlung wegen des Teilens. Im Gegenteil, die Formulierung der Nutzungsbedingungen wirkt so, als würde sich Netflix selbst nur gegenüber den Rechtsinhabern der Filme und Serien absichern wollen, nicht aber selbst aktiv gegen „Schmarotzer“ vorgehen wollen. Zumindest nicht gegen solche im eigenen Haushalt. Die Nutzung der Software zum Aufdecken des Account-Sharings zeigt schon, dass Netflix die Problematik bekannt ist und nun zumindest gegen das extensive Teilen an Freunde und andere Personen außerhalb der eigenen vier Wände vorgehen will, um diese Personen zur Erstellung eigener Accounts zu bewegen.
Schließlich ist noch zu erwähnen, dass das Nutzen und Teilen des Accounts natürlich ausschließlich im privaten Rahmen erlaubt ist.
Dem Teilen des eigenen Accounts mit Angehörigen und Bekannten im eigenen Haushalt ist laut der Nutzungsbedingungen von Netflix kein Problem. Dies ist Netflix bekannt und wird toleriert. Was hingegen nicht den Nutzungsbedingungen von Netflix entspricht ist die Nutzung des Accounts von mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten. Das sollte, schon allein wegen des Risikos, dass Netflix doch mal seine Meinung zum Thema Schadensersatz und Kündigung ändert, unterlassen werden.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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