Vertragsstrafen IDO Interessenverband
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Der Rettungsschirm für Startups kommt! Wie so viele andere Unternehmen leiden auch Startups gerade massiv unter den Folgen des Corona-Virus. Gerade sie, die auf Fremdkapital angewiesen und auf dem Markt noch nichtgefestigt sind, brauchen momentan Hilfe. Wir erklären, was sie zum Rettungsschirm wissen müssen.
Die Bundesregierung stellt einen Rettungsschirm in Höhe von 2 Milliarden Euro fr Startups bereits. Alle Startups, die Geld in Form von Equity oder Wandeldarlehen bekommen haben, fallen unter den Rettungsschirm. Voraussetzung ist nur, dass sie eine weitere Finanzierung brauchen. Es muss nicht nachgewiesen werden, dass der Kapitalbedarf durch das Corona-Virus entstanden ist. Auch ist keine maximale Förderungssumme pro Startup vorgeschrieben.
Der Rettungsschirm basiert auf zwei Säulen. Die erste Säule ist für Startups mit Wagniskapital (VC). Dabei muss mindestes ein privater VC beteiligt sein. Über die Corona-Matching-Faszilität werden öffentliche Mittel zur Verfügung gestellt, damit die Fonds Finanzierungsrunden von Startups mit ausreichenden Mitteln unterstützen können. Wer Geld aus Säule 1 benötigt, soll sich an die KfW Capital oder den Europäischen Investment Fonds (EIF) wenden. Die Startups können dann selbst entscheiden, mit dem sie die Finanzierungsrunde eingehen wollen, also ob sie das Matching an Anspruch nehmen und in welchem Verhältnis. Die KfW Capital wird durch das Matching zum Limited Partner, also Fondsinvestor und kein Gesellschafter.
Die zweite Säule für Startups ohne Wagniskapital wird ein solches zur Verfügung gestellt. Dabei können bis zu 800.000 aus öffentlichen Mitteln vergeben werden, im Verhältnis von maximal 50 Prozent staatlicher Hilfen, der Rest von der Landesgesellschaft und privaten Investoren, sofern vorhanden. Startups, die Geld benötigen und den Rettungsschirm in Anspruch nehmen wollen, sollten sich am besten direkt an die jeweilige Landesförderbank wenden.
Sie haben Fragen zum Rettungsschirm oder andere rechtliche Fragen zum Thema Startup? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei. Wir helfen Ihnen umgehend!
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Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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