Quarantäne trotz räumlicher Distanz und negativem PCR-Test
Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte in einem Beschluss vom 04.01.22 (Az. 3 […]
Empfänger der sog. Corona-Soforthilfe werden immer noch aufgefordert die Überbrückungsbeträge zurückzuzahlen. In NRW konnten sich nun Betroffene erfolgreich gegen die Rückforderungsbescheide wehren. Wie die Betroffenen vorgegangen sind und die Rechtslage dazu aussieht, erfahren Sie auf unserem Blog!
Die Corona-Soforthilfe war zu Beginn der Pandemie (27. März – 31. Mai 2020) unkompliziert zu beantragen. Die Auszahlung erfolgte auch problemlos. Ausgezahlt wurden je nach Berechnungsgrundlage 9.000 – 25.000 Euro.
Woran liegt es, dass eine Rückzahlung manchmal nicht ergehen muss und in anderen Fällen schon? Es kommt immer auf den Ausgangsbescheid an. In manchen Bundesländern ergingen die betreffenden Bescheide ohne Nebenbestimmungen. Bestes Beispiel dafür ist Nordrhein-Westfalen. Hier erklärten die Gerichte die Rückforderungsbescheide für rechtswidrig.
In Nordrhein-Westphalen hat das VG Düsseldorf (Urt. v. 16.08.2022 – Az. 20 K 7488/20) geurteilt, dass die Bescheide, mit denen die Bezirksregierung Düsseldorf geleistete Soforthilfen von den Empfängern teilweise zurückforderte, rechtswidrig sind. Andere Gerichte urteilten in Nordrhein-Westphalen, dass die Antragsformulare und Genehmigungsbescheide für die Corona-Soforthilfe missverständlich formuliert gewesen sind und die Antragsteller zu Recht hätten davon ausgehen können, dass der Maßstab für die Soforthilfe die Umsatzeinbußen seien und nicht die durch die Pandemie eingetretenen Verluste.
Rechtstipp: Unklarheiten gehen zulasten der Behörden, nicht zulasten des Empfängers.
Das VG Düsseldorf hat entschieden, dass diese Schlussbescheide rechtswidrig sind. Es käme nämlich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Schlussbescheide auf die Förderpraxis des Landes während des Antragsverfahrens bis zum Erlass der Bewilligungsbescheide an.
Die Richter wurden auch noch deutlicher, demnach haben die in den Bewilligungsbescheiden zum Ausdruck gekommene Verwaltungspraxis des Landes nicht mit den in den Schlussbescheiden getroffenen Festsetzungen übereingestimmt.
Außerdem ist der Auftritt und die Äußerungen der Regierung auch maßgeblich. Diese sprach ursprünglich von „Sofortunterstützung“ und „staatliche Hilfe für betroffene Unternehmen.“
Es ging also vorrangig um coronabedingte Umsatzeinbußen. Jedoch steht jetzt ein Liquiditätsengpass im Vordergrund. Dieser berechnet sich sich nach Abzug der Ausgaben von den Einnahmen.
Rechtstipp: Ist die Rechnung nicht negativ, muss die Corona-Soforthilfe komplett zurückbezahlt werden, da es nicht zu einem Liquiditätsengpass kam.
Wir raten Ihnen im Falle eines Rückforderungsbescheids die Sach- und Rechtslage umfänglich anwaltlich bewerten zu lassen. Sie können dann zunächst einen Widerspruch einlegen. Achten Sie dabei auf die Form und die Fristen. Unser spezialisiertes Team berät Sie hierzu gern. Ist ein Rückzahlungsbescheid wirksam, so kann ein Rechtsanwalt für Sie eine Stundung oder Ratenzahlung aushandeln, falls sie die Überbrückungshilfe nicht sofort zurückzahlen können. Auch wenn Bescheide oftmals den Hinweis zum Subventionsbetrug enthalten, sollten Sie nicht aus Angst überhastet zahlen, sondern zunächst rechtliche Beratung einholen.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf urteilte hier deutlich und zwar zugunsten der Zuwendungsempfänger. Rückforderungsbescheide können rechtsfehlerhaft sein, wenn die Antragsformulare und die Rückforderungsbescheide inhaltlich nicht übereinstimmen. Ist eine Rückerstattungspflicht missverständlich formuliert, können Sie sich mit starken Erfolgsaussichten gegen eine Rückzahlungsaufforderung wehren.
– Unrechtmäßig, aber fahrlässig beantrage Hilfe (Nichtbeachtung der Voraussetzungen)
– im Nachhinein geänderte Voraussetzungen
– Mehrfachbeantragung aufgrund technischer Probleme
– Anstieg der Auftragslage macht Soforthilfe überflüssig
– Übervorteilung
– moralische Beweggünde
Rechtstipp: Es müsste aus dem Bescheid auch deutlich hervorgehen, auf welchen Parametern die Rückzahlungshöhe berechnet wird. Lassen Sie bei Rechtsunsicherheiten Ihre Zahlungsaufforderung von einem Rechtsanwalt überprüfen.
Da noch viele weitere Klagen bei den Gerichten anhängig sind, erwarten wir in naher Zukunft weiterer solcher Urteile, über die wir wie immer auf unserem Blog berichten werden.
Sie haben Fragen zum Thema Corona-Soforthilfen? Sie haben einen Rückforderungsbescheid erhalten und benötigen rechtliche Beratung? Melden Sie sich bei uns! Unser spezialisiertes Team steht Ihnen schnell und unkompliziert zur Seite und berät Sie gern.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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