Negative Bewertungen im Netz
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Viele Schulen nutzen Office 365 von Microsoft, um ihren Schülern Text- und Bildbearbeitungsprogramme zur Verfügung zu stellen. Doch das ist datenschutzrechtlich mehr als problematisch.
Der hessische Landesdatenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch schreibt in seiner Stellungnahme zur Verwendung von Office 365, das diese datenschutzrechtlich unzulässig ist.
Bis letztes Jahr war die Verwendung bedenkenlos möglich, da Microsoft eine datenschutzkonforme Deutschland-Cloud zur Verfügung stellte. Diese wurde aber 2019 eingestellt und deutsche Kunden können nur noch die parallel laufende Cloud Azure benutzen. Dadurch spart Microsoft Ressourcen, allerdings geht das zulasten des Datenschutzes, der in der Cloud speziell für Deutschland deutlich besser geregelt war. Azure ist dem Zugriff von den Behörden der USA ausgesetzt. Dieser Umstand bereitet dem Datenschützer Sorgen. Er betont, dass öffentliche Einrichtungen in Deutschland eine besondere Verantwortung für die Daten ihrer Nutzer haben und auch die „digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung“ gewährleistet sein muss. Außerdem, so Herr Ronellenfisch, werden mit Windows 10 verschiedene Telemetrie-Daten an Microsoft übermittelt, deren Inhalte teilweise unklar sind. Mit diesen Daten will Microsoft seinen Service verbessern, Fehler beheben. Es wird laut Microsoft zum Beispiel aufgezeichnet, wenn ein Nutzer die Löschentaste auf seiner Tastatur mehrfach für verschiedene Schreibweisen eines Wortes verwendet, um die Wörterbuchvorschläge zu verbessern. Von diesen Ereignisarten soll es ca. 25.000 verschiedene geben, ohne der Übermittlung widersprechen zu können.
Dabei betont der hessische Landesdatenschutzbeauftragte, dass auch eine Einwilligung der Schüler oder Eltern nicht helfen würde. Das liegt an den Regelungen der DSGVO, die Kinder unter einen besonderen Schutz stellt und eine Datenverarbeitung auch nach Einwilligung unzulässig bliebe.
Auch andere Internetgiganten wie Apple oder Google machen es nach Aussage des Datenschützers nicht besser. Auch ihre Clouds sind intransparent. Er sieht daher die Unternehmen in der Pflicht, diesbezüglich nachzubessern und für einen besseren Datenschutz und mehr Transparenz zu sorgen.
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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