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Das neue Nachweisgesetz regelt weitreichende Nachweispflichten des Arbeitgebers, die bis zum 31.07.2022 umgesetzt werden müssen. Ein Verstoß kann teuer werden!
Wir erklären Ihnen hier alles, was Sie zum neuen Nachweisgesetz wissen müssen!
Das neue NachwG bestimmt in § 2, dass der Arbeitgeber zusätzliche Nachweispflichten hat. Dazu gehören:
Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die neuen, wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsvertrages schriftlich niederzuschreiben und dem Arbeitnehmer unterzeichnet auszuhändigen. Eine elektronische Form reicht nach dem deutschen Gesetz entgegen der europäischen Vorgaben nicht aus.
§ 2 Abs. 1 S. 1 NachwG: „Der Arbeitgeber hat die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalbder Fristen des Satzes 4 schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen.“
Rechtstipp: Deutschland bleibt bzgl. Des Arbeitsvertrags beim Schriftformerfordernis, auch wenn andere Mitgliedsstaaten die digitale Unterschrift zulassen.
Arbeitgeber, die Beschäftigungsverhältnisse zum 01.08.2022 vereinbaren, müssen sich an die neuen Regeln halten! Sie müssen daher ihre Standardabläufe überarbeiten, damit sie dem neuen NachwG gerecht werden. Gerade bei Musterverträgen können Fehler vorhanden sein.
Unsere Empfehlung: Bereits am ersten Arbeitstag müssen Arbeitgeber ihren neuen Arbeitnehmern einen Teil der Informationen (Name und Anschrift der Vertragsparteien, Arbeitsentgelt und Überstunden, Arbeitszeit) schriftlich aushändigen. Weitere Informationen, wie der Beginn des Arbeitsverhältnisses (ggf. Befristung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung und Überstunden) müssen innerhalb von sieben Tagen nachgereicht werden.
Für die übrigen Informationen hat der Arbeitgeber einen Monat Zeit. Letztlich wird aber kein Arbeitgeber die Informationen in drei Etappen austeilen. Daher werden Arbeitnehmer werden bereits vor Arbeitsbeginn die neuen Verträge inklusiver aller erforderlichen Informationen erhalten (müssen).
Für Arbeitnehmer, die bereits vor dem 01.08.2022 in einem Unternehmen beschäftigt waren, gilt jedoch etwas anderes, denn nur, wenn sie ihren Arbeitgeber dazu explizit auffordern, muss dieser ihnen binnen einer Woche schriftlich die wesentlichen Arbeitsbedingungen mitteilen.
Rechtstipp: Weitere Informationen, wie zB. über das Kündigungsverfahren, den Urlaub, die betriebliche Altersversorgung oder Fortbildungen müssen spätestens innerhalb eines Monats bereitgestellt werden. Für diese Fälle ist es ratsam, entsprechende Informationsblätter anzufertigen, um entsprechend schnell reagieren zu können. Sollten sich jedoch wesentliche Arbeitsbedingungen ändern, bleibt der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Tag der Änderung schriftlich davon zu unterrichten.
Sie haben Fragen zum Thema Nachweisgesetz? Sie benötigen rechtliche Beratung bei der Umsetzung des neuen NachwG? Melden Sie sich bei uns! Wir beraten Sie umfassend mit unserem im Arbeitsrecht spezialisierten Team, damit Sie das Risiko eines Verstoßes auf ein Minimum reduzieren. Bußgelder können bis zu 2000 EUR betragen. Also zögern Sie nicht bei Rechtsunsicherheiten!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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