TÜV haftet dem Halter für Totalschaden
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Der Spielehersteller Zynga wurde nach einem Datenleck von einem Hacker angegriffen. Dieser soll nun von über 200 Millionen Nutzern die Daten haben. Der Hacker ist auch in der Vergangenheit schon in Erscheinung getreten.
Zynga bietet verschiedene Spiele, u.a. Farmville und Words-with-Friends an. Auf seiner Webseite berichtet das Unternehmen von einem Cyber-Angriff, bei dem ein Hacker „womöglich“ auf Spielerkontoinformationen zugreifen konnte. Es habe sofort Untersuchungen aufgenommen und Strafverfolgungsbehörden kontaktiert. Es wolle die betroffenen Konten vor unberechtigten Anmeldungen schützen und betroffene Spieler benachrichtigen.
Der Hacker will so an Daten von über 200 Millionen Nutzern gekommen sein, die neben dem Namen und der E-Mail-Adresse auch Login-IDs und gehashte Passwörter sein sollen. Der Hacker hat dieses Jahr bereits mehrfach die Daten hunderter Millionen Nutzern verschiedener Webseiten zum Verkauf angeboten – er ist also kein Unbekannter.
Wir berichteten in den letzten Wochen bereits 4-mal über Datenpannen und DSGVO-Verstöße, nun kommt die fünfte dazu. Vorher ging es um eine unerwünschte Werbemail, Patientendaten, Blutspenderdaten und Telefonnummern von Facebooknutzern.
Betroffene müssen von dem Verantwortlichen über das Datenleck gem. Art. 34 DSGVO benachrichtigt werden.
Art. 82 DSGVO ermöglicht es Betroffenen zudem, einen Schadensersatz bei Datenlecks geltend zu machen. Wenn gegen die DSGVO verstoßen wurde, kann ein immaterieller Schadensersatz, also Schmerzensgeld, oder materieller Schadensersatz, wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist, verlangt werden.
Wurden Ihre Rechte verletzt und nicht datenschutzkonform mit Ihren Daten umgegangen? LEGAL SMART bietet Betroffenen einen speziellen Service zur Geltendmachung Ihrer Rechte. Wurden Ihre Rechte mehr als nur geringfügig verletzt, steht Ihnen ein Schmerzensgeldanspruch zu, welcher dann für Sie eingefordert werden kann. Mehr erfahren Sie auf unserer Service-Seite. Sprechen Sie uns bei Frage einfach unverbindlich an. Wir helfen Ihnen gerne!
Rechtsanwalt Guido Kluck LL.M. ist Partner der Kanzlei LEGAL SMART am Standort Berlin. Er ist Ansprechpartner für das Recht der neuen Medien sowie für die Bereiche Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Vertragsrecht und das Datenschutzrecht (DSGVO).
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